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Steuerreform 2030: Was die Abschaffung der Klassen 3 und 5 für Paare bedeutet

Die Ampel-Regierung hat am 15. August 2024 die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 für Ehepaare beschlossen, um ab 2030 eine gleichberechtigtere Steuerverteilung zu ermöglichen und Bedenken über mögliche Steuererhöhungen auszuräumen, was für viele betroffene Paare von großer Bedeutung ist.

Die bevorstehenden Änderungen bei den Steuerklassen in Deutschland haben das Potenzial, die finanzielle Planung vieler Paare nachhaltig zu beeinflussen. Die Reform, die von der Ampel-Regierung initiiert wurde, ist Teil eines größeren Reformpakets, das darauf abzielt, die Gleichstellung in der Partnerschaft zu fördern. Ab 2030 werden die Steuerklassen 3 und 5 nicht mehr existieren, stattdessen können Paare die Steuerklasse 4 mit einem Faktorverfahren nutzen.

Der neue Steuerklassenansatz: Gleichberechtigung fördern

Die Veränderung hin zur Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren soll sicherstellen, dass beide Partner in einer Ehe gleichermaßen zur Steuerlast beitragen. Dies bedeutet, dass die Steuerlast fairer verteilt und unangenehme Nachzahlungen am Jahresende vermieden werden können. Die Paare könnten sich dadurch besser organisieren und ihre Finanzen transparenter gestalten.

Meinungen der Regierung: Keine finanziellen Nachteile befürchtet

Christian Lindner, der Bundesminister der Finanzen, stellte klar, dass die geplante Reform keine finanziellen Nachteile für die Paare mit sich bringen wird. „Es ist zu 100 Prozent ausgeschlossen, dass Paare schlechter gestellt werden“, betonte er in einem Interview und sicherte den Ehepaaren zu, dass das Ehegattensplitting, welches für viele günstig ist, nicht abgeschafft wird. Das Ehegattensplitting berechnet die Steuer auf Grundlage des gemeinsamen Einkommens, indem es dieses halbiert und dann die Steuer verdoppelt. Dies ist besonders vorteilhaft für Paare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.

Statistische Daten: Beliebtheit der Steuerklassen 3 und 5

Aktuell zeigen Statistiken, dass viele Ehepaare die Steuerklassenkombination 3 und 5 nach wie vor bevorzugen. Diese Zahlen stammen aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik von 2020 und zeigen, dass etwa 39 Prozent der rund 5,3 Millionen zusammenveranlagten Steuerpflichtigen diese Kombination wählen. Ein weiterer beachtlicher Anteil macht 25 Prozent aus, bei denen nur einer der Partner ein Einkommen erzielt.

Kritik am Ehegattensplitting: Strukturelle Ungerechtigkeiten

Trotz der positiven Aspekte des Ehegattensplittings sehen Kritiker darin ein veraltetes Modell. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) wies darauf hin, dass die Abschaffung des Ehegattensplittings zu einer faireren Ungleichbehandlung führen könnte. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung legt nahe, dass eine vollständige Abschaffung des Splittings keinen signifikanten Anstieg der Steuereinnahmen mit sich bringen würde, aber eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen um etwa 2,4 Prozent erwarten lässt.

Wichtige Überlegungen für Paare

Mit den kommenden Änderungen stellt sich für viele Paare die Frage, welche Steuerklasse für sie lang- oder kurzfristig vorteilhaft ist. Paare wie Paul und Anna, die sich derzeit für die Steuerklassenkombination 3 und 5 entschieden haben, könnten bei der Umstellung auf die Steuerklasse 4 eine andere finanzielle Dynamik erleben. Während ihre monatlichen Netto-Einnahmen durch den Wechsel zunächst abnehmen, könnte eine Rückerstattung bei der Steuerklärung die Änderung ausgleichen.

Insgesamt wird die bevorstehende Reform möglicherweise nicht nur die steuerliche Belastung verändern, sondern auch die finanziellen Beziehungen innerhalb einer Partnerschaft beeinflussen. Paare sind gut beraten, sich frühzeitig mit diesen Veränderungen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls ihre finanziellen Strategien anzupassen.

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