BonnDeutschland

Steuerreform für Paare: Veränderungen bei Freibeträgen und Klassen

Die Bundesregierung bringt am Mittwoch in Berlin umfassende Steuererleichterungen und eine Reform der Steuerklassen auf den Weg, die insbesondere Ehepaare und Lebenspartner ab 2024 entlasten sollen, um die Auswirkungen der kalten Progression auszugleichen und das Existenzminimum steuerlich zu schützen.

Die geplanten Änderungen bei der Einkommensteuer zeichnen ein neues Bild für Familien und Paare in Deutschland. Mit der Reform, die die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg bringt, wird eine breite Palette von finanziellen Entlastungen diskutiert. Täglich erwirtschaftete Einkommen und die damit verbundenen Steuern stehen im Mittelpunkt dieser Überlegungen.

Steuerklassenreform für mehr Gerechtigkeit

Ein zentrales Anliegen der Reform ist die Umgestaltung der Steuerklassen für Paare. Momentan nutzen viele Paare mit unterschiedlichem Einkommen die Steuerklassen 3 und 5. Diese Regelung führt zu höheren Freibeträgen für den besseren Verdiener, während der Partner mit dem geringeren Einkommen hohe Abzüge hinnehmen muss. Diese Struktur sorgt für kurzfristig mehr verfügbares Einkommen, kann aber am Jahresende zu unerwarteten Nachzahlungen führen.

Um die steuerliche Belastung gerechter zu verteilen, plant die Bundesregierung, ab 2030 ein neues System einzuführen. Paare sollen automatisch in Steuerklasse 4 mit einem sogenannten Faktorverfahren eingestuft werden. Dies soll dazu beitragen, dass die Steuerlast auf beide Partner fairer verteilt wird und Nachzahlungen seltener auftreten.

Das Ehegattensplitting bleibt bestehen

Trotz der Änderungen im Steuersystem bleibt das Ehegattensplitting erhalten. Dies bedeutet, dass Paare weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung abgeben können und die Steuerlast gemeinsam berechnet wird. Die Diskussion um das Ehegattensplitting innerhalb der Ampel-Koalition zeigt jedoch unterschiedliche Ansichten: Während Familienministerin Lisa Paus eine Abschaffung befürwortet, um Einkommensunterschiede zu minimieren, spricht sich die FDP für den Erhalt aus.

Anpassung der steuerlichen Freibeträge

Ein weiterer wichtiger Punkt der Reform betrifft die steuerlichen Freibeträge. Diese sollen nicht nur für die kommenden Jahre angehoben werden, sondern auch rückwirkend für 2024. Der Grundfreibetrag, der angibt, bis zu welchem Einkommen keine Steuer gezahlt werden muss, wird in diesem Jahr um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Dies ist eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das besagt, dass das Existenzminimum nicht besteuert werden darf.

Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird um 228 Euro auf 6.612 Euro angehoben, was einen direkten finanziellen Nutzen für Familien mit Kindern darstellt. Solche Maßnahmen zeigen eine bewusste Strategie der Regierung, um die finanzielle Last der Bürger in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten zu verringern.

Inflationsanpassung der Steuersätze

Die anhaltende Inflation hat die Regierung ebenfalls veranlasst, die Einkommensgrenzen, ab denen höhere Steuersätze fällig werden, anzupassen. Diese Maßnahme soll der sogenannten „kalten Progression“ entgegenwirken, bei der Gehaltserhöhungen trotz steigender Preise zu einer höheren Steuerlast führen, ohne dass die Kaufkraft tatsächlich steigt.

Erhöhung des Kindergelds

Zusätzlich zu den Veränderungen bei den Freibeträgen haben Familien auch Grund zur Freude hinsichtlich des Kindergeldes. Ab Januar wird das monatliche Kindergeld um fünf Euro erhöht, was eine willkommene Entlastung für Familien darstellt. Solche Initiativen sind nicht nur wirtschaftlich wichtig, sondern auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Familienstrukturen in Deutschland.

Insgesamt spiegelt die bevorstehende Steuerreform das Bestreben der Regierung wider, eine gerechtere und faire Steuerpolitik zu gestalten, die den Bedürfnissen der Bürger und insbesondere der Familien Rechnung trägt. Diese Veränderungen können nicht nur die finanzielle Situation vieler Bürger deutlich verbessern, sondern auch langfristig Maßstäbe für die politische Diskussion über Steuergerechtigkeit setzen.

NAG

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"