Menschen mit Behinderungen in Deutschland stehen vor neuen Möglichkeiten, ihre steuerlichen Belastungen zu reduzieren. Die jüngsten Änderungen in den steuerlichen Regelungen, die vor allem die steuerlichen Pauschbeträge und Absetzmöglichkeiten betreffen, haben das Potenzial, die finanzielle Lage von Betroffenen erheblich zu verbessern.
Erhöhte Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung
Ein entscheidender Aspekt der jüngsten Reformen ist die Verdopplung des Pauschbetrags für Menschen mit einem Behinderungsgrad von 100 auf 2840 Euro jährlich. Diese wichtige Erhöhung, die 2021 eingeführt wurde, bietet nicht nur direkte finanzielle Entlastungen, sondern erhöht auch die Anerkennung der besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft.
Fahrtkostenpauschale: Ein wichtiger Zuschuss
Zusätzlich zu den Pauschbeträgen können Menschen mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos) eine Fahrtkostenpauschale von bis zu 4500 Euro jährlich beantragen. Dies ist besonders relevant für Privatfahrten, die durch eingeschränkte Mobilität hohe Kosten verursachen können. Diese Regelung von Seiten des ADAC, ist entscheidend, um die alltäglichen Herausforderungen zu bewältigen, mit denen diese Personengruppen konfrontiert sind.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Es ist auch erwähnenswert, dass die neuen Regelungen nicht nur den Betroffenen selbst zugutekommen. Pflegende Angehörige können ebenfalls von einem geltend gemachten Pflegepauschbetrag profitieren. Dieser variiert je nach Pflegegrad zwischen 600 Euro und 1800 Euro jährlich. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflegeperson keine Einkünfte aus ihrer Pflegeleistung erzielt und die Pflege in der eigenen Wohnung oder der des Pflegebedürftigen stattfindet. Diese Unterstützung trägt dazu bei, die Belastungen zu verringern, die mit der Pflege eines Angehörigen einhergehen.
Außergewöhnliche Belastungen absetzen
Neben den Pauschbeträgen haben Personen mit einem Pflegegrad von 4 oder 5 sowie mit den Merkzeichen H, Bl oder TBl Anspruch auf einen besonderen Pauschbetrag von 7400 Euro. Dieser hohe Betrag kann rückblickend für das gesamte Jahr, in dem der Pflegegrad festgestellt wurde, geltend gemacht werden. Dadurch wird die finanzielle Belastung, die durch intensive Pflegebedürftigkeit entsteht, signifikant gemindert und ermöglicht eine bessere Lebensqualität für die Betroffenen und deren Familien.
Ein einfacher Prozess für Steuererklärungen
Dank der fortschreitenden Digitalisierung wird die Beantragung und Berücksichtigung der Pauschbeträge durch die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wesentlich vereinfacht. Zudem kann der Pauschbetrag eines Angehörigen auf Antrag in die ELStAM des Steuerpflichtigen übertragen werden. Dies hilft, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und stellt sicher, dass keine finanziellen Entlastungen ungenutzt bleiben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neuen steuerlichen Regelungen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige eine bedeutende Verbesserung darstellen. Diese unterstützenden Maßnahmen tragen nicht nur zur finanziellen Entlastung bei, sondern reflektieren auch ein wachsendes gesellschaftliches Bewusstsein für die Herausforderungen, denen Menschen mit Behinderungen gegenüberstehen.