Deutschland hat einem drohenden Terroranschlag nur knapp entgangen. Der 25-jährige Libyer Omar A. plante, die israelische Botschaft in Berlin anzugreifen, und erhielt Unterstützung von einem Mitglied des „Islamischen Staates.“ Dabei alarmierten nicht deutsche Geheimdienste, sondern ausländische Dienste, insbesondere aus Nordafrika, die Behörden. Während die Nachrichtendienste der Bundesrepublik anscheinend in ihrer Handlung unfähig blieben, stellt sich die Frage: Warum wurde Omar A. nicht bereits vor seiner Festnahme abgeschoben?
Sein Asylantrag war im September 2023 abgelehnt worden, doch die deutschen Behörden brauchten fast ein ganzes Jahr, um ihn als abgelehnten Asylbewerber zu melden. Das Innenministerium des Landes Brandenburg erklärte, dass Rückführungen nach Libyen derzeit unmöglich seien, da es keine direkten Flugverbindungen für Abschiebungen gibt. Politiker zeigen sich fassungslos über diese Situation. Der CDU-Innenexperte Christoph de Vries bringt es auf den Punkt: Der Fall Omar A. ist ein Symbol für das Versagen der Bundesregierung, wenn es darum geht, Ausreisepflichten durchzusetzen. Die Diskussion über die fehlende Abschiebepraxis und die damit verbundenen Risiken wird intensiver, während die Regierung an der scheinbaren Handlungsunfähigkeit festhält.
Weitere Einzelheiten zu diesem alarmierenden Vorfall können in einem Artikel auf reitschuster.de nachgelesen werden.