Eine 45-jährige Frau aus Thailand wurde vom Landgericht Schwerin wegen gewerbsmäßiger Schleusung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie gestand, in mehreren Bundesländern illegale Arbeitsräume an thailändische Prostituierte vermietet zu haben, die sich ohne gültigen Aufenthaltsstatus in Deutschland befanden. In insgesamt 34 Fällen hatte sie seit 2018 von den Prostituierten gewusst und profitiert, wie ein Gerichtssprecher erläuterte.
Die Beschäftigungsorte umfassten Winsen an der Luhe, Marne, Hamburg und Schwerin, wobei die Frau wöchentlich 500 Euro für jeden Raum verlangte. Trotz ihrer Schuldanerkennung bestritt sie, direkte Anteile an den Einnahmen der Prostituierten erhalten zu haben. Die Urteilsverkündung folgte einer Vereinbarung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die der Angeklagten eine maximale Strafe von vier Jahren und einem Monat in Aussicht stellte. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Strafe von vier Jahren gefordert. Die Angeklagte sitzt seit Januar in Untersuchungshaft. Weitere Informationen sind im Bericht auf www.sueddeutsche.de nachzulesen.