In der heutigen Zeit voller Urlaubsfreuden und Erinnerungen wollen viele Menschen gerne ein Stück ihres Abenteuers mit nach Hause nehmen. Sei es ein köstlicher Wein aus einer portugiesischen Quinta, feinstes Olivenöl aus Griechenland oder eine kunstvoll gefertigte Muschelkette von den Stränden Thailands – die Auswahl an Souvenirs ist schier grenzenlos. Doch Vorsicht ist geboten, denn nicht alle Mitbringsel sind bei der Einreise in Deutschland erlaubt.
Welche Souvenirs sind erlaubt?
Beim Kauf von Souvenirs im Ausland lohnt es sich, die Einfuhrbestimmungen genau zu überprüfen. Denn bestimmte Produkte wie geschützte Tier- und Pflanzenarten dürfen nicht über die EU-Grenze gebracht werden, um Strafen zu vermeiden. Ebenso unterliegen Produkte wie Fleisch, Milch und deren Erzeugnisse strengen Vorschriften aufgrund der Gefahr von Seuchen. Sogar das Mitnehmen von Muscheln oder Sand aus dem Urlaub kann in einigen Ländern verboten sein.
Genussmittel und Duty-free-Shops
Wer gerne Souvenirs wie Alkohol, Zigaretten oder Kaffee in größeren Mengen mitbringen möchte, sollte die Mengenbegrenzungen und Freimengen kennen. Dank des Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der EU können Reisende bestimmte Mengen an Genussmitteln zollfrei einführen. Doch Vorsicht bei Duty-free-Einkäufen: Waren aus Duty-free-Shops innerhalb der EU müssen beim Zoll angemeldet und Einfuhrabgaben entrichtet werden.
Medikamente und Barmittel
Bei der Rückreise ist es wichtig, sich über die Regeln für das Mitbringen von Medikamenten zu informieren. Einige Medikamente erfordern eine ärztliche Bescheinigung, insbesondere wenn sie unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Barmittel wie Bargeld, Edelmetalle und bestimmte Wertpapiere haben ebenfalls Obergrenzen, die bei der Einreise beachtet werden müssen.
Besondere Regelungen in der EU
Bevor man souvenirs mitbringt, ist es ratsam, sich beim Zoll über die genauen Bestimmungen zu informieren, insbesondere in Gebieten außerhalb des eigentlichen Zollgebiets der EU. Auch auf der Ferieninsel Mallorca, die sich gegen den Massentourismus wehrt, sollten Reisende sensibel mit Souvenirs umgehen und die natürlichen Ressourcen schützen.
Mit all diesen Tipps können Reisende sicherstellen, dass ihre Urlaubssouvenirs nicht nur schöne Erinnerungsstücke bleiben, sondern auch im Einklang mit den geltenden Gesetzen sind. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Mitbringseln schützt nicht nur die Natur und Tiere, sondern auch den eigenen Geldbeutel vor unangenehmen Überraschungen bei der Einreise nach Deutschland.
– NAG