Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland für die Abschiebung eines Syrers nach Griechenland verurteilt und dies als Verletzung des Verbots unmenschlicher Behandlung eingestuft. Die Richterinnen und Richter in Straßburg betonten, dass die deutschen Behörden vor der Abschiebung nicht geprüft hatten, ob der Mann Zugang zu einem Asylverfahren in Griechenland hat, das ihn vor einer Rückführung nach Syrien schützen könnte. Außerdem wurde nicht untersucht, ob er dort menschenunwürdigen Haftbedingungen ausgesetzt sein könnte.
Der 1993 geborene Syrer war 2018 an der deutsch-österreichischen Grenze festgenommen worden, nachdem er mit einem gefälschten Pass eingereist war. Obwohl er einen Asylantrag in Deutschland stellen wollte, wurde dieser nicht registriert, und er hatte keinen Zugang zu einem Anwalt. Nun muss Deutschland dem Mann eine Entschädigung von 8000 Euro zahlen, während Griechenland ebenfalls für die Haftbedingungen in Leros 6500 Euro Entschädigung leisten muss. Er wurde mittlerweile in Griechenland als Flüchtling anerkannt, was jedoch zum Zeitpunkt der Abschiebung nicht abzusehen war laut Informationen von www.pnp.de.