In Deutschland gibt es klare Regeln für die Gestaltung von Wunschkennzeichen, die einige Buchstaben-Zahlen-Kombinationen ausschließen. So sind Kennzeichen, die nationalsozialistische Bezüge oder provozierende Inhalte enthalten, strikt verboten. Das sind unter anderem Kombinationen wie „SA“ für Sturmabteilung, „SS“ für Schutzstaffel und „KZ“ für Konzentrationslager. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die guten Sitten gewahrt bleiben und keine verletzenden Inhalte verbreitet werden.
Darüber hinaus gilt in vielen Städten und Landkreisen ein zusätzliches Verbot für bestimmte Kombinationen, die rechtsradikale Assoziationen wecken könnten. In Köln beispielsweise dürfen Kennzeichen mit dem Buchstaben „Z“ nicht ausgegeben werden, da dieser in Verbindung mit russischer Kriegspropaganda steht. Zahlenkombinationen wie „88“ oder „14“, die in extremistischen Kreisen bekannt sind, stehen ebenfalls auf der Liste der unerwünschten Kennzeichen. Diese Verbote stellen sicher, dass im Straßenverkehr keine Zeichen der Intoleranz und des Hasses verbreitet werden. Weitere Details zu den verbotenen Kombinationen sind bei www.chip.de nachzulesen.