Stromzähler-Umstellung bringt neue Herausforderungen
Die fortschreitende Umstellung von analogen auf digitale Stromzähler in Deutschland birgt für Verbraucher eine potenzielle Überraschung: Die Möglichkeit von doppelten Stromrechnungen. Dies resultiert aus der Einführung eines zusätzlichen Vertragspartners – dem „Messstellenbetreiber“. Dieser übernimmt die Bereitstellung und Wartung der digitalen Zähler und stellt seine Dienstleistungen in Rechnung, ohne dass der Verbraucher zustimmen muss.
Um doppelte Rechnungen zu vermeiden, muss der Stromlieferant identisch mit dem Messstellenbetreiber sein oder der Verbraucher muss dem Stromlieferanten die autorisierte Zahlung mit dem Betreiber ermöglichen. Haushalte in der Grundversorgung sind von zusätzlichen Rechnungen verschont, da die Betriebskosten des Zählers bereits in der Stromrechnung enthalten sind.
Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelabrechnungen
Verbraucher, die den Messstellenbetreiber wechseln möchten, können dies tun und sollten darauf achten, dass keine zusätzlichen Gebühren seitens des neuen Betreibers entstehen. Es ist ratsam, die Stromrechnung genau zu überprüfen, um doppelte Zahlungen zu vermeiden.
Ein interessanter Aspekt eröffnet sich bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Stromversorgers: Verbraucher haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die AGB geändert werden, um den Messstellenbetrieb separat zu facturieren. Dies kann eine Möglichkeit sein, zu einem kostengünstigeren Anbieter zu wechseln.
Tips von Verbraucherzentrale für den Umgang mit digitalen Stromzählern
- AGB überprüfen: Stellen Sie sicher, dass die AGB Ihres Stromversorgers klar sind und wie die Abrechnung mit digitalen Zählern erfolgt.
- Angebote vergleichen: Vergleichen Sie regelmäßig die Angebote verschiedener Anbieter, um den günstigsten Vertrag auszuwählen.
- Sonderkündigungsrecht nutzen: Bei Änderungen der AGB können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, um zu einem preiswerteren Anbieter zu wechseln.
- Rechnungen prüfen: Kontrollieren Sie genau die Rechnungen, wenn Sie selbst den Messstellenbetreiber wählen, um doppelte Rechnungen zu vermeiden.
Kosten für digitale Stromzähler: Limitierungen und Ausnahmen
Während die alten Stromzähler auch Kosten verursachten, wurden diese unauffällig in der Stromrechnung abgebucht. Die jährlichen Kosten für digitale Zähler sind auf maximal 20 Euro begrenzt, wenn der standardmäßige Anbieter genutzt wird. Für sogenannte Smart Meter können zusätzliche einmalige Kosten von 30 Euro anfallen, die ab 2025 in allen Haushalten installiert werden können. Diese Systeme kommunizieren direkt mit dem Anbieter und können zu zusätzlichen Kosten führen, wenn der Verbraucher den Anbieter selbst wählt.
Es ist wichtig zu beachten, dass ab Juli auch bei Gasheizungen zusätzliche Kosten für Verbraucher entstehen können, die digital umgestellt werden.
– NAG