München – Autofahrer aufgepasst! Der unsachgemäße Einsatz des Warnblinkers könnte teuer werden. Im vergangenen Jahr wurden mehr als vier Millionen Verkehrsverstöße in Deutschland registriert, darunter auch zahlreiche Fälle von Fehlanwendung der Warnblinkanlage. Laut den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Warnblinker für spezielle Gefahren im Straßenverkehr gedacht, wie das stehenbleiben eines Fahrzeugs oder beim Abschleppen. Doch viele missachten diese Regel, vor allem beim Halten oder Parken in der zweiten Reihe.
Der ADAC warnt: Wer den Warnblinker beim Parken in der zweiten Reihe einschaltet, riskiert gleich mehrfach Geldbußen. Ein unerlaubtes Halten kostet schon 55 Euro, bei der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sind es bis zu 70 Euro. Wenn es zu einem Unfall kommt, kann das Bußgeld auf bis zu 100 Euro steigen. Das Parken in der zweiten Reihe über 15 Minuten schlägt schon mit 85 Euro zu Buche. Wird der Warnblinker währenddessen aktiviert, kommen weitere fünf Euro hinzu. Autofahrer sollten sich gut überlegen, ob sie diese riskante Praxis weiterhin verfolgen möchten! Mehr dazu finden Sie in einem ausführlichen Beitrag auf www.tz.de.