Der Widerspruch von Arno Wagner, Inhaber einer Apotheke in Zweibrücken, gegen eine Gebührenforderung für eine kleine Werbetafel vor seinem Geschäft ist gescheitert. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Wagner die geforderte Gebühr zahlen muss. Wagner erklärte, dass er nicht mehr vor Gericht gehen wolle, da dies zusätzliche Kosten verursachen würde.
Der Streit um die Werbetafel hat für Wagner in der Vergangenheit bereits finanzielle und organisatorische Schwierigkeiten mit sich gebracht. Nun bleibt ihm keine Wahl, als den Gebührenbescheid zu akzeptieren. Weitere Details zu dieser rechtlichen Auseinandersetzung sind auf www.rheinpfalz.de nachzulesen.