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Wahlbeteiligung über 100 Prozent: Das Phänomen in sächsischen Gemeinden

In Sachsen wurde bei der Landtagswahl in Gemeinden wie Strehla und Schönfeld eine Wahlbeteiligung von über 100 Prozent gemeldet, was durch die Auszählung von Briefwahlstimmen aus benachbarten Gemeinden erklärt wird und die Diskussion über mögliche Missverständnisse bezüglich der Wahlstatistik anheizt.

Bei der jüngsten Landtagswahl in Sachsen sorgten einige Gemeinden für großes Aufsehen mit scheinbar unglaublichen Wahlbeteiligungen von über 100 Prozent. Insbesondere die Gemeinde Strehla fiel auf, in der eine Wahlbeteiligung von 103,5 Prozent verzeichnet wurde – mit 3.156 Stimmen, obwohl es nur 3.049 wahlberechtigte Bürger gibt. Solche Zahlen werfen Fragen auf, und nicht nur Wähler, sondern auch Politiker, vor allem von der Alternative für Deutschland (AfD), hegen den Verdacht, dass hier etwas nicht stimmen könnte. Doch hinter diesen skurrilen Zahlen steckt eine einfache Erklärung.

Das Deutschland-weit beobachtete Phänomen ist nicht neu, wie die Bundestagswahl im Jahr 2021 bewies, als in Panschwitz-Kuckau sogar eine Wahlbeteiligung von 115,7 Prozent ermittelt wurde. Auf den ersten Blick erscheinen solche Zahlen irreführend und könnten leicht als Anzeichen von Wahlbetrug interpretiert werden. Derartige Vorwürfe sind jedoch unbegründet, und die Wahlgesetze schauen hier ganz genau hin.

Erklärung der hohen Zahlen

Die vermeintlichen Übertreibungen in den Wahlbeteiligungen sind in Wirklichkeit auf die Verarbeitung der Briefwahl zurückzuführen. Viele kleinere Gemeinden verfügen nicht über eigene Briefwahlbüros. Daher werden die postalisch eingegangenen Stimmen in einer anderen Gemeinde innerhalb des Wahlkreises ausgezählt. Diese Methodik ist rechtlich festgelegt und im Paragraf 8 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes verankert.

In Strehla zeigt sich dieses Vorgehen deutlich; hier wurden die Stimmen auch von den umliegenden Gemeinden wie Hirschstein und Stauchitz zur Gesamtauswertung herangezogen. So wird die Stimmenanzahl fälschlicherweise höher dargestellt, was das Bild eines Wahlbetrugs erweckt, das jedoch keiner weiteren Erklärung bedarf.

Weitere Gemeinden im Fokus

Ein weiterer bemerkenswerter Fall ist Schönfeld, wo die Wahlbeteiligung sogar 131,5 Prozent erreichte. In Schönfeld gibt es offiziell 1.428 Wahlberechtigte, aber 1.878 Stimmen. Auch hier ist die Briefwahl der entscheidende Faktor: Die Stimmen aus den Nachbargemeinden Lampertswalde und Thiendorf wurden ebenfalls in die Auswertung einbezogen.

Ein ähnliches Muster zeigt sich auch in Ralbitz-Rosenthal im Wahlkreis Bautzen 2, wo die Wahlbeteiligung 104,6 Prozent betrug, wiederum infolge der Einbeziehung von Briefwählerstimmen aus den Gemeinden Crostwitz und Räckelwitz. Diese Art der Stimmzählung bringt in vielen Fällen hohe Beteiligungswerte mit sich.

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