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Wohin ging das Handgeld? Taliban und die 1000-Euro-Frage für Abschiebungen

The Taliban ridiculed German Interior Minister Nancy Faeser's policy of providing €1,000 in resettlement funds to deported Afghan criminals, questioning whether the money ultimately ended up in Taliban pockets, amid a growing domestic and international backlash against the controversial payments.

Eine brisante Debatte füllt derzeit die Schlagzeilen in Deutschland: Die Auszahlung von 1000 Euro Handgeld an abgeschobene afghanische Straftäter sorgt für massiven Unmut. Der Afghanistan-Experte Reinhard Erös stellt die Frage, ob dieses Geld möglicherweise direkt an die Taliban geflossen ist.

Im Gespräch mit FOCUS Online äußert Erös die Vermutung, dass den abgeschobenen Straftätern das Geld unmittelbar nach ihrer Ankunft abgenommen wurde. Diese Gelder könnten möglicherweise direkt in die Taschen der Taliban geflossen sein, um die Abschiebung symbolträchtig zu gestalten. Erös glaubt, dass die Straftäter nach Einzug des Geldes wieder freigelassen wurden – ein Szenario, das von der „Bild-Zeitung“ bestritten wird, die berichtet, dass die Abgeschobenen ins Pul-e-Charkhi-Gefängnis nahe Kabul gebracht worden seien. Diese Haftanstalt ist massiv überbelegt und hat katastrophale hygienische Zustände, wobei im Winter bereits unzählige Häftlinge erfroren sind.

Spott der Taliban gegenüber deutschen Politikerinnen

Ungeachtet der verschiedenen Berichte über den aktuellen Verbleib der Straftäter ist eines klar: Der eigentliche Zweck des Handgeldes scheint verfehlt worden zu sein. Laut deutscher Rechtsprechung soll diese Zahlung eine Verelendung nach der Abschiebung verhindern. Doch bisher sind Fragen zum Verbleib der Abgeschobenen und ihres Handgeldes seitens des afghanischen Außenministeriums unbeantwortet geblieben. Erös berichtet zudem von Belustigung der Taliban über das „Taschengeld“. „Die Taliban sagen mir, dass diese Aktion das mit Abstand dümmste war, was in der deutschen Afghanistan-Politik der vergangenen Jahre umgesetzt wurde“, so Erös. Es wird auch darüber gespottet, dass Außenministerin Annalena Baerbock und Innenministerin Nancy Faeser in Afghanistan nicht einmal für ein Bürgermeisteramt geeignet wären.

Die Bevölkerung ist ohnehin enttäuscht vom Westen und zeigt sich stattdessen in weiten Teilen mit den Taliban zufrieden. Dies verdeutlicht den krassen Widerspruch zwischen den Erwartungen der deutschen Politik und der Realität vor Ort.

Debatte um Rechtmäßigkeit der Handgeld-Zahlungen

Innerhalb Deutschlands spitzen sich die Diskussionen um die Handgeld-Zahlungen ebenfalls zu. Der Asylrechtler Kay Hailbronner erklärte, dass die Zahlungen auf Grundlage einer „überzogenen Rechtsprechung“ erfolgt seien. Normalerweise liegen diese Beträge bei einem Vielfachen niedriger, etwa bei 50 statt 1000 Euro. Laut FOCUS Online stammt die Handlungsanleitung für diese außergewöhnlich hohe Zahlung zwar nicht direkt aus dem Innenministerium von Faeser, jedoch aus einem Konstrukt unter ihrer Leitung: dem Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR). Dieses Zentrum wurde 2017 in Berlin gegründet und soll die Zusammenarbeit von Bund und Ländern koordinieren. Mitarbeiter des Innenministeriums, des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, der Bundespolizei und der Länder arbeiten dort zusammen.

Diese strukturelle Konstellation führt oftmals dazu, dass Bund und Länder bei Fragen nach dem Handgeld auf die jeweils andere Seite verweisen, was die Verantwortung für die Zahlungen erschwert nachvollziehbar macht. Allerdings steht das ZUR unter der Aufsicht von Faeser, was die Kritik an ihrer Person und ihrem Ministerium verstärkt.

Der Vorschlag für das Handgeld wurde schließlich auch von den Ländern abgesegnet, inklusive jener mit Innenministern der Union. Der hessische Innenminister Roman Poseck äußert seinen Ärger über diese Praxis: „Es ist mehr als ärgerlich, dass einzelnen Abgeschobenen ein Handgeld von 1000 Euro mitgegeben werden musste.“ Immerhin haben von sechs aus Hessen zurückgeführten Straftätern nur drei das Handgeld erhalten, bei den anderen waren Eigenmittel vorhanden. Poseck appelliert nun an die Gerichte, die bisherige Entscheidungspraxis zu überdenken: „Zumindest bei Straftätern finde ich eine solche Rechtsprechung nicht nachvollziehbar und auch nicht vermittelbar.“

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