Zollbeamte des Zollamts Appenweier haben in einer Postsendung aus Großbritannien insgesamt elf Cannabissamen entdeckt, die geschickt zwischen bunten Kunststoffperlen versteckt waren. Das Paket, das Ende September zur zollrechtlichen Abfertigung ankam, war an einen Empfänger in Deutschland adressiert. Bei der Überprüfung des Inhalts fanden die Zöllner zunächst die vermeintlichen Bastelutensilien, bevor sie die unliebsamen Überraschungen entdeckten – vier kleine Kapseln mit den Samen für den mutmaßlichen Anbau von Cannabis.
Der Empfänger, der nicht zur Abholung des Pakets erschien, wird nun mit einem Strafverfahren wegen der unerlaubten Einfuhr der Cannabis-Samen konfrontiert. Zwar dürfen aus EU-Staaten wie Deutschland solche Samen in begrenzter Anzahl für den privaten Eigenanbau eingeführt werden, die Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten wie Großbritannien ist jedoch strikt verboten. Diese wichtige Zollkontrolle unterstreicht die strengen Regulierungen beim Handel mit Cannabissamen. Weitere Details zu dieser Kontrolle sind in einem Bericht auf www.presseportal.de zu finden.