In einer gewaltigen Aktion zur Bekämpfung von Schwarzarbeit haben gestern 100 Zöllner*innen des Hauptzollamtes Gießen in Nord-, Ost- und Mittelhessen die Einhaltung des Mindestlohns überprüft. Bei der bundesweiten Schwerpunktaktion wurden 88 Arbeitgeber genauer unter die Lupe genommen und über 270 Arbeitnehmer befragt. Dabei wurde nicht nur der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn von 12,41 Euro kontrolliert, sondern auch überprüft, ob die Unternehmen die notwendigen Lohnunterlagen führen.
Die Bilanz ist alarmierend: In acht Fällen wurden erste Hinweise auf gesetzliche Verstöße festgestellt. Diese müssen nun weiter untersucht werden, so die Pressesprecherin des Hauptzollamtes, Stephanie Auerswald. Besonders brisant ist die Entdeckung von acht Arbeitnehmern ohne die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen, die in verschiedenen Betrieben, darunter Nagelstudios und Gastronomien, tätig waren. Gegen sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet, während die jeweiligen Ausländerbehörden über ihren weiteren Verbleib entscheiden. Diese Maßnahmen sind Teil einer größeren EU-weiten Aktion zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, bei der über 3.300 Zöllner in Deutschland im Einsatz waren, unterstützt von Delegationen aus 20 weiteren EU-Staaten. Näheres dazu berichtet www.presseportal.de.