Am 17. Oktober führte der Zoll in Deutschland bundesweite Prüfungen zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns durch. Über 80 Beamte aus den Hauptzollämtern Offenburg, Freiburg und Lörrach überprüften Arbeitgeber und Arbeitnehmer in verschiedenen Branchen. Dabei wurden 19 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, darunter Verstöße gegen Aufzeichnungs- und Meldepflichten sowie illegale Ausländerbeschäftigung. Zehn Personen sehen sich nun wegen unerlaubten Aufenthalts, unerlaubter Arbeitsaufnahme und Urkundenfälschung Strafverfahren gegenüber.
Die Aktion, koordiniert von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA), zielte nicht nur auf den Mindestlohn ab, sondern deckte auch Hinweise auf Sozialleistungsbetrug und Scheinselbstständigkeit auf. In Deutschland gilt seit 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn, der zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben wird. Die Prüfungen sind Teil einer großangelegten Initiative zur Verstärkung der Arbeitskontrollen in vielen EU-Mitgliedstaaten, wie www.presseportal.de berichtet.