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Zukunft der Betriebsrenten: Reformen zur Stärkung der Altersversorgung

Die aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. begrüßt den Referentenentwurf für ein 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz in Berlin, der sinnvolle Maßnahmen zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung enthält, fordert jedoch eine stärkere Reformanstrengung, um die Umsetzung zu verbessern und die Verbreitung zu erhöhen.

Die Bedeutung der Betriebsrentenreform für die Arbeitnehmer

Berlin (ots)

In der aktuellen Diskussion um die Reform der betrieblichen Altersversorgung spielt das geplante 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz eine zentrale Rolle. Die aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. äußert sich zu den möglichen Auswirkungen dieser Gesetzgebung auf die von der Reform betroffenen Arbeitnehmer.

Wer sind die Schlüsselakteure der Reform?

Die aba, vertreten durch ihren Vorsitzenden Georg Thurnes, hat in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Bundesarbeitsministerium die wesentlichen Aspekte des Referentenentwurfs hervorgehoben. Die Organisation setzt sich seit vielen Jahren für die Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland ein.

Erwartete Vorteile für Betriebsrenten

Eine der vorgesehenen Maßnahmen der Reform ermöglicht es Unternehmen, durch automatisierte Entgeltumwandlung die betriebliche Altersversorgung einfacher zu gestalten. Dies könnte zu einer breiteren Akzeptanz bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen, wie Thurnes darauf hinweist: „Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass solche Optionsmodelle die Verbreitung der Altersversorgung steigern.“

Der Aufruf zur Verbesserung

Allerdings sieht Thurnes noch Optimierungsbedarf, insbesondere in Bezug auf den 20%-igen Arbeitgeberzuschuss, der als Bedingung für die Regelung gefordert wird. „Es fehlt ein sachlicher Grund für diese Anforderung, und wir befürchten, dass viele Unternehmen daran scheitern werden“, so Thurnes.

Der Fokus auf Geringverdiener

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform ist das neue steuerliche Fördermodell, das explizit auf Geringverdiener abzielt. Thurnes begrüßt die Anpassung der Einkommensgrenze an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, sieht jedoch die Notwendigkeit für weitere Anreize für Arbeitgeber, die Förderung zu erhöhen.

Die Rolle des Sozialpartnermodells

Zusätzlich wird die Einbeziehung tariflich ungebundener Arbeitnehmer ermöglicht, was die Perspektive für Sozialpartnermodelle erweitern könnte. Diese Maßnahme fördert die Flexibilität und die individuelle Gestaltung von Arbeitsverträgen und könnte die Basis für gemeinsame Lösungen im Betreuungsbereich bilden.

Hinweise zur Digitalisierung und Bürokratieabbau

Die aba kritisiert zudem, dass bislang wenig Fortschritte bei der Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung erkennbar sind. „Die Verwaltungserleichterungen beim Pensionssicherungsverein sind erfreulich, aber es bleibt die Frage, warum die Anforderungen im Nachweisgesetz und im Steuerrecht nicht harmonisiert werden können“, bemängelt Thurnes.

Die Notwendigkeit für Reformelan

Abschließend zieht Thurnes das Fazit, dass trotz der vielen sinnvollen Maßnahmen der Reform ein stärkerer Reformelan wünschenswert gewesen wäre. Die Implementierung einer einheitlichen steuerlichen und handelsrechtlichen Bewertung für Direktzusagen ist ebenfalls ein Punkt, der dringend angegangen werden muss.

Fazit

Insgesamt ist die geplante Reform trotz ihrer positiven Ansätze als Schritt in die richtige Richtung zu werten. Die direkte Auswirkung auf die Altersvorsorge der Arbeitnehmer wird abzuwarten sein, insbesondere wie Unternehmen und Arbeitnehmer die neuen Regelungen und Möglichkeiten annehmen.

Die aba arbeitet weiterhin an der Seite der Unternehmen und Arbeitnehmer, um die betriebliche Altersversorgung in Deutschland nachhaltig zu verbessern.

NAG

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