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Bundesgerichtshof bestätigt Referenzzins für Prämiensparverträge

Saalesparkasse hält Urteil in Karlsruhe ein und bestätigt den Referenzzins

Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil am Dienstag bestätigt, dass Verbraucher mit Prämiensparverträgen auf Nachzahlungen wegen unwirksamer Zinsklauseln bestehen können. Dabei ging es um Klagen der Verbraucherzentrale gegen die Saalesparkasse und die Ostsächsische Sparkasse Dresden, die die Zinsberechnung auf Basis der Umlaufrendite börsennotierter Bundesanleihen mit acht bis 15 Jahren Restlaufzeit festgelegt hatten.

Höhe der Zinsen endlich geklärt

Viele der Prämiensparverträge aus den 1990er und 2000er Jahren enthielten Klauseln, die den Banken einseitige Zinsanpassungen erlaubten. Der BGH erklärte dies vor 20 Jahren als rechtswidrig, aber die genaue Berechnungsmethode der Zinsen blieb bis jetzt unklar.

Die Verbraucherzentralen forderten eine Berechnung auf Basis der letzten zehn Jahre von Umlaufrenditen inländischer Hypothekenpfandbriefe. Der BGH entschied jedoch zugunsten der Oberlandesgerichte, die den Referenzzins der Umlaufrendite börsennotierter Bundesanleihen bestätigten.

Positives Echo auf das Urteil

Die Saalesparkasse begrüßte die Entscheidung des BGH als wichtige Rechtssicherheit für Kunden und Banken. Saalesparkasse-Vorstandsmitglied Christian Rothe betonte, dass damit unrealistische Forderungen der Verbraucherzentrale abgewiesen wurden.

Auch die Verbraucherschützer zeigten sich positiv gestimmt, da das Urteil einen Maßstab für falsch berechnete Verträge setzt. Nun sind die Sparkassen aufgefordert, Entschädigungen für betroffene Kunden zu leisten.

Potenzielle Auswirkungen auf andere Institute

Obwohl das Urteil nur für die Saalesparkasse und die Ostsächsische Sparkasse Dresden bindend ist, könnten die Vorgaben des BGH auch für andere Prämiensparverträge bei Sparkassen gelten. Verbrauchervertreter betonen die Möglichkeit von Entschädigungsklagen gegen Banken, die ihre Zinsen falsch berechnet haben.

Anhand von Untersuchungen stellten Verbraucherzentralen fest, dass Sparer im Durchschnitt etwa 4.000 Euro an Zinsen verloren haben. Die Saalesparkasse kündigte an, betroffene Kunden aktiv zu kontaktieren und ihnen ihre Ansprüche zu sichern.

Im Jahr 2021 gab es in Deutschland 1,1 Millionen Prämiensparverträge, deren Zahl seitdem aufgrund von Kündigungen durch die Institute gesunken sein dürfte. Für Kunden mit laufenden Verträgen ist es wichtig zu prüfen, ob sie Anspruch auf Zinsnachzahlungen haben.

NAG

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