Rückblick auf den Juwelenraub im Grünen Gewölbe: Auswirkungen auf die Museumsindustrie
In der Nacht des 25. November 2019 waren vier Mitarbeiter des Dresdner Wach- und Sicherheitsinstituts (DWSI) für die Sicherheit des Grünen Gewölbes zuständig. Der Freistaat Sachsen, als Eigentümer des Museums, wirft ihnen schwerwiegende Versäumnisse vor und fordert einen Schadensersatz in Höhe von 15 Millionen Euro.
Ein zentraler Streitpunkt ist die Funktionsfähigkeit des Außenscanners. Dieser soll Bewegungen an der Mauer des Gebäudes erkennen. In der Nacht des Diebstahls hat der Scanner jedoch versagt, da Teile des Fensters, durch das die Diebe eingedrungen sind, nicht erfasst wurden.
Die Frage nach der Zuverlässigkeit der Fassadenscanner
Die Sicherheitsfirma behauptet, dass der Scanner permanent defekt war und selbst bei ordnungsgemäßer Funktion die Einbrecher nicht erkannt hätte. Diese Kontroverse wird voraussichtlich im Zentrum der kommenden Gerichtsverhandlung stehen.
Im Strafprozess gegen die Einbrecher wurde berichtet, dass die Scanner während einer Nachstellung des Einbruchs nicht reagierten. Richter Ralf Högner betonte, dass potenzielle Zeugen die Richter und Staatsanwälte des Strafverfahrens sein könnten.
Fünf Mitglieder des Berliner Remmo-Clans wurden bereits zu Haftstrafen zwischen vier Jahren und vier Monaten und sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Chancen auf angemessenen Schadensersatz von ihnen gelten als gering, was möglicherweise weitreichende Konsequenzen für die Museumsindustrie und die Sicherheitsbranche hat.
Die juristische Auseinandersetzung um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe wirft daher nicht nur Fragen zur Sicherheit in Museen auf, sondern auch zur Verantwortlichkeit von Sicherheitsunternehmen im Bewahren von kulturellem Erbe.
– NAG