Eine mutmaßliche Unterstützerin der NSU-Terroristin Beate Zschäpe muss sich vor dem Oberlandesgericht Dresden wegen Beihilfe zu besonders schwerer räuberischer Erpressung verantworten. Das Gericht stellte fest, dass die Angeklagte von den Raubüberfällen des NSU-Trios wusste, jedoch wurde die Anklage wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung abgelehnt. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie zum Zeitpunkt der Taten von den Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) Kenntnis hatte. Die Angeklagte soll Zschäpe unter anderem ihre Krankenkassenkarte und Personalien zur Verfügung gestellt haben.
Die Entscheidung des OLG Dresden lässt der Bundesanwaltschaft die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Beschwerde einzulegen. Der NSU, eine Neonazi-Terrorzelle, war verantwortlich für zehn Morde in Deutschland, die zwischen 2000 und 2011 verübt wurden, und führte zudem zwei Bombenanschläge in Köln durch. Die beiden Haupttäter, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, nahmen sich 2011 das Leben, bevor sie gefasst werden konnten. Weitere Informationen zu diesem Fall sind hier zu finden.