Düsseldorf – Matcha ist der neue Trend in der Getränkewelt! Doch jetzt schlägt die Verbraucherzentrale NRW Alarm: Der Begriff „Matcha“ ist hierzulande nicht rechtlich geschützt. Das bedeutet, dass Käufer oft im Dunkeln tappen, ob ihr Matcha-Tee tatsächlich aus dem hochwertigen, schattierten Teepulver hergestellt wurde oder nur eine billige Variante ist. Die Unterschiede zu herkömmlichem Grüntee sind oft nicht erkennbar, was die Kaufentscheidung erschwert.
Aber das ist noch nicht alles! Die Verbraucherschützer warnen vor gefährlichen Inhaltsstoffen: Matcha-Pulver kann Aluminium und sogar Blei enthalten, die langfristig das Nervensystem und die Knochen schädigen können. Besonders alarmierend ist, dass Matcha nicht gefiltert wird, sondern das Pulver direkt mitgetrunken wird. Und das Koffein? Kinder sollten bei Matcha-Produkten vorsichtig sein, denn diese können mehr Koffein als herkömmlicher Grüntee enthalten – bis hin zu Espresso-Niveau! Die Empfehlung lautet: nicht mehr als dreimal täglich ein Gramm Matcha pro Tasse konsumieren und regelmäßig die Produkte wechseln, um Schadstoffbelastungen zu vermeiden.
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