Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf hat klargestellt, dass Ärztinnen und Ärzte gesetzlich Versicherten keinen früheren Termin gegen Aufpreis anbieten dürfen. In dem Fall hatte ein Augenarzt über ein Online-Buchungsportal Selbstzahler-Termine für 150 Euro angeboten, was zu einer Klage der Verbraucherzentrale NRW führte. Die Richter entschieden, dass solche Angebote unzulässig sind, da die Termine innerhalb der Sprechstundenzeit für Kassenpatienten vorgesehen sind. Der Augenarzt wurde daher angewiesen, solche Praktiken künftig zu unterlassen, um die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen zu wahren.
Zusätzliche Frustration entsteht oft durch lange Wartezeiten auf Facharzttermine. Interessierte sollten jedoch auf alternative Wege zurückgreifen, um schnellere Termine zu erhalten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich über den Hausarzt an eine Facharztpraxis weitervermitteln zu lassen oder die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Nummer 116117 zu kontaktieren. In Notfällen können auch offene Sprechstunden ohne vorherige Terminvereinbarung besucht werden. Das vollständige Urteil und weitere Details zu diesem Thema wurden in einem Artikel von www.radioguetersloh.de veröffentlicht.