Neuer Artikel: „Einhaltung der Unterhaltsverpflichtungen im Jahr 2024“
Heutzutage stehen viele Elternteile vor der Herausforderung, den Unterhalt für ihre Kinder zu leisten. Die Düsseldorfer Tabelle 2024 gibt klare Richtlinien vor, wie viel Unterhalt monatlich gezahlt werden muss, um das Existenzminimum der Kinder zu sichern.
Die Unterhaltspflicht besteht für Elternteile, bei denen das gemeinsame minderjährige Kind nicht lebt. Auch bei Volljährigkeit des Kindes und dessen Ausbildung oder Studium sind beide Elternteile zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Die Tabelle berücksichtigt das Einkommen der Beteiligten sowie das Alter des Kindes, um individuelle Unterhaltsbeträge festzulegen.
Für das Jahr 2024 wurden die Beträge im Vergleich zum Vorjahr um 9,8 Prozent erhöht. Die Mindestbeträge liegen bei 480 Euro für Kinder bis zum fünften Lebensjahr, 551 Euro von sechs bis elf Jahren, 645 Euro zwischen zwölf und 17 Jahren, und 689 Euro ab 18 Jahren. Bei höheren Einkommen steigen auch die Unterhaltsbeträge entsprechend.
Die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt auch die Anrechnung des Kindergeldes. Bis zur Volljährigkeit wird die Hälfte angerechnet, danach der volle Betrag. Für das Jahr 2024 beträgt das Kindergeld 250 Euro pro Kind. Die steuerliche Berücksichtigung des Unterhalts als außergewöhnliche Belastung kann eine Steuerentlastung für die zahlenden Elternteile bringen, unter bestimmten Voraussetzungen.
Es ist wichtig, dass Elternteile ihre Unterhaltsverpflichtungen erfüllen, um das Wohlergehen ihrer Kinder zu sichern. Die Düsseldorfer Tabelle bietet klare Richtlinien und Transparenz bei der Berechnung der Unterhaltsbeträge, um eine gerechte Verteilung der finanziellen Verantwortung zu gewährleisten. – NAG