Atom-Abriss in Hamm: Wer trägt die Kosten?
Der Streit über den Abriss des stillgelegten Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop bringt das Landgericht Düsseldorf in eine hitzige Auseinandersetzung. Die Betreibergesellschaft HKG, hinter der RWE und Stadtwerke stehen, fordert von Bund und Land Nordrhein-Westfalen die Kostenübernahme für den Abbau der Anlage sowie die Entsorgung des strahlenden Materials. Ein komplexer Rechtsstreit prägt die Verhandlungen, die auf einem Rahmenvertrag aus dem Jahr 1989 basieren.
Der höchst umstrittene Hochtemperaturreaktor THTR, der einst als Zukunft der atomaren Energieversorgung galt, wurde nach zahlreichen Problemen 1983 eingeweiht und sechs Jahre später wieder stillgelegt. Der Beginn des Abrisses des Kraftwerks ist für Ende 2030 geplant, wobei zehn Jahre für die vollständige Demontage veranschlagt sind.
Ursprünglich waren 350 Millionen Euro für den Rückbau des Kugelhaufenreaktors vorgesehen. Doch die Schätzungen der NRW-Landesregierung belaufen sich mittlerweile auf über 750 Millionen Euro. Diese enormen Kostenüberlegungen werfen die Frage auf, wer letztendlich für die Folgekosten des Abrisses verantwortlich sein soll.
In der Verhandlung wird deutlich, dass ein Hauptstreitpunkt die Formulierung im Rahmenvertrag von 1989 ist, die besagt, dass „Fehlbeträge geregelt werden“. Die HKG betrachtet sich als Treuhänderin der öffentlichen Hand und fordert daher eine Finanzierungszusage von Bund und Land NRW. Die Beklagten weisen dies jedoch strikt zurück und betonen, dass die Betreibergesellschaft rein privatwirtschaftlich organisiert sei. Weder das Land noch der Bund hätten eine verbindliche Zusage zur Kostenübernahme gemacht.
Das Landgericht Düsseldorf ist nun gefordert, in dem komplexen Streit eine klare Entscheidung zu treffen. Die Frage, wer letztendlich die Kosten für den Abriss des Atomkraftwerks in Hamm tragen muss, wird in den kommenden Wochen beantwortet werden. Die Folgen dieses Urteils könnten weitreichende Konsequenzen für die Beteiligten sowie für die allgemeine Energiepolitik in Deutschland haben.
– NAG