Steuerliche Entlastung für Eltern: Unterhalt und Freibeträge im Jahr 2024
Die finanzielle Unterstützung von Eltern für ihre Kinder hat auch steuerliche Auswirkungen. Beim Ausfüllen der Steuererklärung kann der Kindesunterhalt als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Für das aktuelle Jahr wurde ein Betrag von 11.604 Euro festgelegt, mit einer möglichen rückwirkenden Anpassung im Jahr 2024 auf 11.784 Euro. Dieser Höchstbetrag entspricht dem Grundfreibetrag des entsprechenden Jahres. Die Voraussetzung für die Geltendmachung ist, dass der Unterhalt ab dem ersten Monat des Jahres gezahlt wurde.
Eine wichtige Einschränkung besteht jedoch: Wenn der Unterhaltspflichtige oder der andere Elternteil Kindergeld erhält oder vom steuerlichen Kinderfreibetrag profitiert, wird der Unterhalt nicht steuermindernd berücksichtigt. Diese Regelung betrifft insbesondere Kinder ab 18 Jahren, für die kein Kindergeld mehr gezahlt wird. Wenn das Kind ein eigenes Einkommen hat, kann der steuerlich anerkannte Unterhalt entsprechend gekürzt werden.
Kindergeld und Unterhalt: Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten
Die Berechnung des Kindesunterhalts beinhaltet auch die Berücksichtigung des Kindergeldes. Bis zum Erreichen der Volljährigkeit wird die Hälfte des Kindergeldes auf den Unterhaltsbeitrag angerechnet. Ab diesem Zeitpunkt wird der gesamte Betrag angerechnet. Das Kindergeld beträgt auch im Jahr 2024 konstant 250 Euro pro Kind. Die folgende Tabelle zeigt die Unterhaltsbeträge nach Anrechnung des Kindergeldes:
Altersstufe | Bis 2.100€ | 355€ | 426€ | 520€ | 439€ |
… | … | … | … | … | … |
Durch die Anrechnung des Kindergeldes wird sich die finanzielle Belastung für Unterhaltspflichtige entsprechend ändern, abhängig von der Altersstufe des Kindes.
Unterstützung für Eltern 2024: Neue Richtlinien für den Unterhalt
Das Jahr 2024 bringt erhöhte Unterhaltsbeiträge für Eltern, die für ihre Kinder sorgen. Die Düsseldorfer Tabelle dient als Orientierungshilfe für den monatlichen Mindestunterhalt minderjähriger Kinder. Mit einer Erhöhung von 9,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr wird die Tabelle vom Oberlandesgericht Düsseldorf regelmäßig aktualisiert. Diese Anpassungen sorgen dafür, dass das Existenzminimum der Kinder gesichert ist.
Die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt die Einkommen der unterhaltspflichtigen und unterhaltsberechtigten Personen sowie das Alter des Kindes. Dadurch werden verschiedene Einkommens- und Altersstufen festgelegt, die die Unterhaltsbeiträge bestimmen. Je nach Anzahl der zu unterstützenden Kinder können Ab- oder Zuschläge berücksichtigt werden, um die finanzielle Verantwortung angemessen zu regeln.
Die Aktualisierung der Tabelle bietet den Familien eine klare Richtlinie für die Berechnung des Unterhalts und trägt somit zur finanziellen Stabilität der Kinder bei.
– NAG