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Bundesgesundheitsminister plant Verkaufsverbot für Lachgas und K.o.-Tropfen

Lauterbach setzt sich für ein Verkaufsverbot von Lachgas ein

Der Bundesgesundheitsminister, Karl Lauterbach, plant ein Gesetz zu verabschieden, das den Verkauf von Lachgas an junge Menschen als Partydroge verbietet. Diese Entscheidung wurde getroffen, um den Missbrauch von Lachgas einzudämmen und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Lauterbach hat in der Vergangenheit bereits die Notwendigkeit strengerer Regulierungen betont.

Lachgas als Partydroge im Fokus

Lachgas, auch bekannt als Distickstoffmonoxid (N2O), hat in den letzten Jahren als Partydroge an Beliebtheit gewonnen. Jugendliche konsumieren diesen euphorisierenden Stoff oft über Luftballons. Obwohl in anderen Ländern bereits gesetzliche Regelungen existieren, fällt Lachgas in Deutschland bisher nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und kann leicht in Geschäften oder online erworben werden.

Um den Missbrauch von Lachgas zu verhindern, sieht der Gesetzesantrag von Lauterbach ein grundsätzliches Besitzverbot für Kinder und Jugendliche vor. Allerdings sollen industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Verwendungen von Lachgas weiterhin erlaubt sein, solange sie nicht als Rauschmittel missbraucht werden.

Regulierung von K.-o.-Tropfen

Neben dem Verkaufsverbot von Lachgas plant der Bundesgesundheitsminister auch ein Verbot von Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol, die als K.-o.-Tropfen bekannt sind. Diese gefährlichen Chemikalien werden oft heimlich in Getränke gemischt, um Opfer bewusstlos zu machen und sie auszurauben oder sexuell zu missbrauchen.

Die Gesetzesänderung soll nach der Sommerpause umgesetzt und noch in diesem Jahr in Kraft treten. Dieser Schritt von Lauterbach zeigt sein Engagement für den Schutz der Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen von Drogenmissbrauch und Kriminalität.

NAG

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