Im kleinen Ort Neudeck, im Landkreis Elbe-Elster, entbrannt ein unerwarteter Streit, der nicht nur die Familie Klage betrifft, sondern auch das interessante Spannungsfeld zwischen moderner Technik und historischem Erbe. Eine Solaranlage, die nach fünf Jahren Betrieb nun zum Streitpunkt geworden ist, muss möglicherweise abgebaut werden, weil sie den Eindruck des in unmittelbarer Nähe stehenden Schlosses stört.
Die Familie Klage, die einen landwirtschaftlichen Betrieb betreibt, sieht sich nun mit Forderungen der Denkmalschutzbehörde konfrontiert. Dieses Ungemach hing mit der Photovoltaikanlage zusammen, die 2017 auf dem eigenen Dach installiert wurde. Anliegen der Behörde ist der Anspruch, dass die Solaranlage das Gesamtbild des Schlosses, das 1571 erbaut wurde und 2017 verkauft wurde, beeinträchtigt. Der neue Besitzer, eine Berliner Immobilienfirma, hat das Schloss jedoch seither ungenutzt gelassen.
Denkmalschutz und Umgebungsschutz
Der umstrittene Umgebungsschutz, der mit dem Denkmalschutz verbunden ist, spielt hier die entscheidende Rolle. Der Rechtsanwalt Arne Raue erklärt, dass dieser Schutz „verhindern soll, dass Denkmäler durch Veränderungen in ihrer näheren Umgebung verunstaltet werden“. Trotz der Tatsache, dass sich die Solaranlage sehr weit entfernt von dem Schloss befindet – etwa 100 Meter – und durch Bäume teilweise verdeckt ist, bleibt die Forderung des Denkmalschutzes bestehen. Der Eigentümer Matthias Klage äußert sich frustriert: „Wir sind ja kein Denkmal, wir stehen nur daneben“.
Ein weiterer wichtiger Aspekt in dieser Angelegenheit ist die Tatsache, dass Familie Klage nicht die Genehmigung für ihre Solaranlage eingeholt hat, obwohl sie im direkten Einflussbereich eines denkmalgeschützten Gebäudes lebt. Die Kreisverwaltung vermerkte, dass Familie Klage bereits seit 2007 über den Denkmalschutz in ihrer Umgebung informiert war. Das bedeutet, dass bei der Installation der Anlage ein Fehler seitens der Familie vorlag, indem sie die Genehmigung nicht einholte, doch auch die Verantwortlichen der Denkmalschutzbehörde räumen nun ein, dass die Solaranlage nicht genehmigt worden wäre, selbst wenn ein Antrag gestellt worden wäre.
Die Rolle der Behörden und der Öffentlichkeit
Die Denkmalschutzbehörde in Herzberg unterstützt die Forderung, dass die Solaranlage entfernt werden muss, um das Erscheinungsbild des Schlosses zu schützen. Sie kritisiert darüber hinaus die „wilde Anordnung“ der PV-Module, die ihrer Meinung nach die ästhetische Integrität des historischen Gebäudes beeinträchtigt. Anscheinend sind auch die schwarzen Module mit dem silbernen Raster ein Problem, da sie sich stark vom Dach abheben. Die Behörde hat bereits angedeutet, dass Zwangsgelder drohen, falls die Klages der Aufforderung nicht nachkommen.
Das Brandenburger Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat derweil eingewendet, um Lösungen für diesen Konflikt zu finden. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese rechtlichen und baulichen Auseinandersetzungen entwickeln werden und ob die Ansprüche des kulturellen Erbes letztendlich auf die Familie Klage treffen oder ob ein Kompromiss gefunden werden kann, der beide Seiten berücksichtigt.