Neuer Standort und Arbeitsplatzabbau bei Schiffbaufirma Polar Werft
Eine bedeutende Veränderung steht bei der Polar Werft an. Nach langwierigen Verhandlungen haben sich das Management, der Betriebsrat und die Gewerkschaft auf die Streichung von 340 Stellen geeinigt. Dies ist eine entscheidende Maßnahme, um die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens zu sichern.
Verbesserte Mitbestimmung und Firmensitzverlegung
Darüber hinaus wurden den Mitarbeitern mehr Mitbestimmungsrechte zugesichert. Der Aufsichtsrat wird erweitert, und ein Konzernbetriebsrat wird ins Leben gerufen. Außerdem wird der Unternehmenssitz von Schweden nach Deutschland verlegt, um eine effizientere Organisation zu gewährleisten. Diese Maßnahmen wurden kürzlich von allen beteiligten Parteien unterzeichnet und der Belegschaft auf einer Betriebsversammlung vorgestellt.
Der Arbeitsplatzabbau erfolgt in zwei Phasen. Zunächst werden 100 befristete Stellen nicht verlängert. Die verbleibenden 240 Arbeitsplätze sollen durch ein Freiwilligenprogramm reduziert werden. Sollte das nicht ausreichen, sind betriebsbedingte Kündigungen bis zur festgelegten Gesamtzahl möglich.
Der Stellenabbau betrifft hauptsächlich die Fertigung mit 107 betroffenen Stellen. Die restlichen Arbeitsplätze, die gestrichen werden, sind in allen anderen Abteilungen der Werft angesiedelt.
Zukunftssicherung und Investorensuche
Als Teil einer umfassenden Sanierung des Unternehmens wurde zudem beschlossen, 3100 Mitarbeitern eine Beschäftigungsgarantie bis Ende 2030 auszusprechen. Dieser Schritt dient der langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze und der Stabilität der Polar Werft.
Die finanzielle Situation der Werft erfordert dringend Maßnahmen. Eine Finanzierungslücke von 2,77 Milliarden Euro bis 2027 muss geschlossen werden, weshalb die Werftleitung nach Investoren sucht. Die Familie Meyer, Eigentümer der Werft, ist bereit, Unternehmensanteile zu veräußern, um die benötigten Eigenmittel aufzubringen.
Die Polar Werft setzt auf Unterstützung durch Bürgschaften und staatliche Hilfe, um die Finanzierungslücke zu schließen. Die Verlegung des Unternehmenssitzes nach Deutschland, die Einrichtung eines erweiterten Aufsichtsrats und die Etablierung eines Konzernbetriebsrats sind Teil der Vereinbarung mit den unterstützenden Instanzen.