Taufkirchen: Autowäsche auch am Sonntag wird erlaubt – Neue Regelung in Erding
Die Einwohner von Taufkirchen werden sich freuen, denn ab sofort ist es auch an Sonntagen erlaubt, die Autowäsche zu besuchen. Die Gemeinde hat beschlossen, eine Ausnahmeregelung zu genehmigen, die es den Autowaschanlagen ermöglicht, an ausgewählten Feiertagen zu öffnen.
Die Regelung sieht vor, dass die Waschanlagen an speziellen Feiertagen geöffnet sein dürfen, jedoch mit bestimmten Einschränkungen. So bleibt der Betrieb an wichtigen Feiertagen wie Neujahr, Karfreitag und Weihnachten weiterhin untersagt. An den erlaubten Sonntagen dürfen die Waschanlagen erst ab 12 Uhr öffnen, und nur das Waschen ist erlaubt, nicht jedoch die Benutzung der Staubsauger. Zudem müssen die Immissionsschutzwerte eingehalten werden.
Die Entscheidung von Taufkirchen steht im Kontrast zu anderen Gemeinden wie Dorfen oder Erding, die diese Ausnahmegenehmigung nicht gewähren. In Velden im Landkreis Landshut ist sonntags ein großer Andrang an Autos zu beobachten, was zeigt, dass der Bedarf der Bevölkerung vorhanden ist.
Die Meinungen im Gemeinderat von Taufkirchen waren gespalten. Während einige Mitglieder die Öffnung der Waschanlagen befürworteten, äußerten andere Bedenken wegen möglicher Lärmbelästigung in Wohngebieten. Trotzdem wurde die Genehmigung mit einer Mehrheit von 15 zu 8 Stimmen beschlossen.
Die Diskussion im Gemeinderat zeigt, dass die Entscheidung über die Sonntagsöffnung von Waschanlagen kontrovers diskutiert wird. Während Befürworter die zusätzliche Gewerbesteuer als Vorteil sehen, gibt es auch Bedenken bezüglich der Arbeit an Sonntagen und möglicher Konflikte in Wohngebieten.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die neue Regelung in Taufkirchen entwickeln wird und ob andere Gemeinden dem Beispiel folgen werden.
– NAG