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Streikverbot am Weimarer Klinikum: Gewerkschaft geht in Berufung!

Die Beschäftigten des Sophien- und Hufelandklinikums in Weimar müssen sich auf einen Streik verzichten: Das Arbeitsgericht Erfurt hat entschieden, dass der geplante Warnstreik am 14. Oktober rechtswidrig ist. Gewerkschaft Ver.di sieht sich mit einem drohenden Bußgeld von bis zu 250.000 Euro konfrontiert, sollten die Mitarbeiter trotzdem ihre Arbeit niederlegen. Das Gericht bestätigte, dass das kirchliche Arbeitsrecht die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts erfüllt und Konflikte durch ein verbindliches Schlichtungsverfahren und nicht durch Arbeitskämpfe gelöst werden müssen.

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland und die Diakonie hatten gegen den Streik geklagt, bekräftigten aber, dass Konflikte in kirchlichen Einrichtungen nicht über Streiks, sondern mittels eines Schlichtungsverfahrens angegangen werden sollten. Ver.di hingegen argumentierte, dass der Verzicht auf das Streikrecht keine angemessene Kompensation beinhalte und dass es für Gewerkschaften schwierig sei, ihre Anliegen ohne diesen Druck durchzusetzen. Die Gewerkschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, und eine Klärung der grundsätzlichen Rechtsfragen wird für die erste Jahreshälfte 2025 erwartet. Trotz des Rechtsstreits gibt es keine unmittelbaren Folgen für die Mitarbeiter des Weimarer Krankenhauses, so Diakonie-Vorstand Christoph Stolte, der betonte, dass die Gehälter am Klinikum mit anderen Krankenhäusern in Thüringen vergleichbar sind. Weitere Details sind hier zu finden.

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