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Vorsicht am Flughafen: Reizstoffsprühgerät bei Sicherheitskontrolle entdeckt

Am 26. Juli 2024 entdeckte die Bundespolizei am Flughafen Erfurt-Weimar während einer Kontrolle das verbotene Reizstoffsprühgerät einer 22-jährigen Koreanerin, was zur Einleitung eines Strafverfahrens nach dem Waffengesetz führte und einmal mehr die Wichtigkeit strenger Luftsicherheitskontrollen unterstreicht.

26.07.2024 – 13:27

Bundespolizeiinspektion Erfurt

Vorfall am Flughafen Erfurt-Weimar: Sicherheitskontrolle sorgt für Aufsehen

Eine 22-jährige Frau aus Korea sorgte am späten Donnerstagnachmittag für einen sicherheitsrelevanten Zwischenfall am Flughafen Erfurt-Weimar. Während der Sicherheitskontrolle, die ein fester Bestandteil des Reiseprozesses ist, wurde ein ungewöhnlicher Gegenstand in ihrem Handgepäck entdeckt.

Entdeckung gefährlicher Gegenstände

Im Rahmen der Kontrolle fand das Sicherheitspersonal ein Reizstoffsprühgerät. Dieses Gerät, das im Luftverkehr nicht zulässig ist, konnte keine Genehmigungen oder Prüfzeichen vorweisen, die seine Mitnahme legitimieren würden. Die mitreisende Frau wurde von der Bundespolizei bezüglich dieses Vorfalls befragt und es wurde ein Strafverfahren gemäß dem Waffengesetz gegen sie eingeleitet.

Relevanz der Luftsicherheit

Der Vorfall verdeutlicht die stetige Notwendigkeit strenger Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen. Jedes Jahr werden an deutschen Flughäfen zahlreiche gefährliche Gegenstände wie Waffen oder waffenähnlicheArtikel entdeckt. Dazu zählen nicht nur Gewehre und explosive Stoffe, sondern auch andere potentielle Gefahren wie spitze oder scharfe Gegenstände, die im Handgepäck nichts zu suchen haben.

Hilfe für Reisende

Für Reisende ist es wichtig, sich im Vorfeld über verbotene Gegenstände zu informieren. Fluggesellschaften und die Bundespolizei bieten entsprechende Beratungen an. Dies kann helfen, Missverständnisse und unangenehme Situationen an den Sicherheitskontrollen zu vermeiden.

Abreise trotz Vorfall

Obwohl die Sicherheitslage aufgrund des gefundenen Gegenstands zunächst ernst war, ergaben die abschließenden Evaluierungen der Bundespolizei, dass keine weiteren Gefahren für die Luftsicherheit bestanden. Die Frau konnte daraufhin ihren Flug nach Antalya antreten.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Erfurt
Telefon: 0361/ 659830
E-Mail: bpoli.erfurt(at)polizei.bund.de

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NAG

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