Neue Amtszeit für Oberbürgermeister Hans-Jörg Henle in Leutkirch im Allgäu bestätigt
Inmitten der Europa- und Kommunalwahl in Leutkirch im Allgäu ergab sich auch die Wahl des Oberbürgermeisters. Das Regierungspräsidium Tübingen hat nun offiziell bestätigt, dass die Oberbürgermeisterwahl am 9. Juni 2024 in der Stadt Leutkirch im Allgäu gültig war.
Im ersten Wahlgang erlangte Hans-Jörg Henle bereits starken Rückhalt mit 82,82 Prozent der Stimmen, was eine Stichwahl überflüssig machte. Somit wird er nun seine dritte Amtszeit als Oberbürgermeister der Stadt Leutkirch im Allgäu antreten.
Die Bestätigung durch das Regierungspräsidium Tübingen ist ein wichtiges und maßgebliches Zeichen für die Legitimität der Wahl und unterstreicht die erfolgreiche Arbeit, die Henle in seiner bisherigen Amtszeit geleistet hat.
Kommunalaufsicht im Fokus des Regierungspräsidiums Tübingen
Das Regierungspräsidium Tübingen spielt eine entscheidende Rolle als Rechtsaufsichtsbehörde für die Kommunalaufsicht über verschiedene Kommunalgebiete, darunter 17 große Kreisstädte, acht Landkreise des Regierungsbezirks, den Stadtkreis Ulm sowie verschiedene Verbände und Verwaltungsgemeinschaften.
Diese Aufsichtsrolle beinhaltet die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von kommunalen Selbstangelegenheiten sowie die Beratung und Unterstützung der kommunalen Körperschaften in ihren Aufgaben. Eines der zentralen Aufgabenbereiche ist die Überwachung und Überprüfung von Kommunalwahlen, um die Integrität des Wahlprozesses zu gewährleisten.
Durch die Bestätigung der Oberbürgermeisterwahl in Leutkirch im Allgäu demonstriert das Regierungspräsidium Tübingen seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Durchführung demokratischer Prozesse und die Sicherstellung der demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
Pressekontakt
Für weitere Informationen zu diesem Thema steht Ihnen Herr Matthias Aßfalg, Pressesprecher des Regierungspräsidiums Tübingen, telefonisch unter 07071/757-3008 zur Verfügung. Ihrer Anfragen nimmt er gerne entgegen.