Euskirchen: Bruder verurteilt, Pflegekasse zu betrügen
Ein Mann aus Euskirchen wurde vor dem Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, nachdem er rund 28.500 Euro von der Pflegekasse seines behinderten Bruders ergaunert hatte. Dieser Fall wirft ein Licht auf die Bedeutung von Kontrolle und Verantwortung im Umgang mit vulnerablen Personen.
Betrug durch gefälschte Bescheinigungen
Der 42-jährige Euskirchener hatte behauptet, seinen Bruder zu Hause betreut zu haben, während dieser tatsächlich in einer Wohnstätte für Menschen mit Behinderung lebte. Mithilfe gefälschter Bescheinigungen erhielt er mehrmals Beträge von der Pflegekasse. Der Betrug wurde erst aufgedeckt, als seinem neuen gesetzlichen Betreuer Unregelmäßigkeiten auffielen.
Anzeige durch Anwalt des Bruders
Die Betreuung wurde schließlich in die Hände der Schwester gelegt, nachdem der Bruder Roland P.’s Machenschaften entlarvte. Sein Anwalt erstattete Anzeige, was zu einer strafrechtlichen Verfolgung führte. Dieser Fall verdeutlicht die Notwendigkeit einer umfassenden Überprüfung von Betreuer*innen und gesetzlichen Vertretern.
Hilfe und Therapie für den Täter
Der verurteilte Betrüger hatte bereits eine psychiatrische Beratung in Anspruch genommen und wartet nun auf eine Therapie. Das Gericht ordnete neben der Bewährungsstrafe die Einziehung des ergaunerten Geldes an und stellte den Mann unter die Aufsicht der Bewährungshilfe. Eine ambulante Therapie und Schuldnerberatung sind ebenfalls Teil der Auflagen.
Die Verurteilung des Euskircheners zeigt, dass Betrug gegenüber vulnerablen Personen ernsthafte Konsequenzen hat. Die Notwendigkeit von Vertrauen und Transparenz in der Betreuung von Schutzbedürftigen wird durch diesen Fall unterstrichen.
– NAG