FeuerwehrPrignitz

Sportbootbrand an der Wahrenberger Fähre: Drei Personen gerettet

Auf dem Elbabschnitt in der Prignitz sind Jetskis aufgrund naturschutzrechtlicher Bestimmungen und fehlender freigegebener Flächen grundsätzlich verboten, was der Wasserschutzpolizei eine ruhige Sommersaison ohne nennenswerte Verstöße beschert hat.

Am vergangenen Sonntagnachmittag kam es in Wittenberge, genauer gesagt an der Wahrenberger Fähre, zu einem beunruhigenden Vorfall: Ein Sportboot geriet in Brand und wurde vollständig zerstört. Die dreiköpfige Besatzung konnte glücklicherweise mit leichten Verletzungen gerettet werden. Solche Unfälle sind auf dem Elbabschnitt jedoch selten, wie Andreas Pompetzki, der Leiter der zuständigen Wasserschutzpolizei, betont.

Überwachung der Gewässer und Sicherheit im Fokus

Die Wasserschutzpolizei hat in diesem Jahr die Berufsschifffahrt auf der wichtigen Transitstrecke nach Hamburg besonders im Auge behalten. Pompetzki berichtet, dass im Vergleich zum Vorjahreszeitraum kein signifikanter Anstieg an Verstößen durch gewerbliche oder private Freizeitkapitäne festzustellen ist. Dies könnte darauf hindeuten, dass die Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen am Wasser effektiv sind.

Keine Erlaubnis für Jetskis auf der Elbe

An dieser Stelle ist es wichtig zu erwähnen, dass die Nutzung von Jetskis oder Wassermotorrädern auf Binnenschifffahrtsstraßen wie der Elbe nicht gestattet ist. Laut der Wassermotorräder-Verordnung dürfen diese Fahrzeuge nur auf speziell ausgewiesenen Flächen verwendet werden, die im Bereich des Prignitzer Elbabschnitts nicht vorhanden sind. Dies bedeutet, dass Jetskis grundsätzlich tabu sind.

Sicherheit und Geschwindigkeitsregelungen für Boote

Auch wenn für Sportboote auf der Elbe keine generellen Geschwindigkeitsbegrenzungen bestehen, so müssen Bootsführer eine Mindestgeschwindigkeit von vier Stundenkilometern halten, wenn sie stromaufwärts fahren. Nur Kleinfahrzeuge sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Zudem gibt es in bestimmten Zonen, wie etwa dem Elbeport Wittenberge, Geschwindigkeitsbegrenzungen, wo maximal neun Stundenkilometer gefahren werden dürfen.

Natur- und Umweltschutz als Priorität

Die Wasserschutzpolizei hat nicht nur die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelungen im Blick, sondern auch die naturschutzrechtlichen Verordnungen am und auf dem Gewässer. Vor allem angesichts der Tatsache, dass ein aufregender Sommer in der Prignitz bevorsteht, ist es wichtig, dass die Sicherheit der Nutzenden und der Schutz des Ökosystems in Einklang gebracht werden. Laut Pompetzki gab es in diesem Sommer bislang keine größeren Vorfälle, was darauf hindeutet, dass die Kontrollen ihren Zweck erfüllen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass trotz des erschreckenden Brandes eines Sportbootes die Sicherheitslage auf der Elbe weitgehend stabil bleibt, während gleichzeitig strenge Regelungen zum Schutz der Natur und der Gewässer durchgesetzt werden.

NAG

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