Autobesitzer erhält Schadensersatz nach Brand seines Liebhaberfahrzeugs
Ein Autoliebhaber in Benediktbeuern erlebte eine unangenehme Überraschung, als bei der Hauptuntersuchung seines 23 Jahre alten Corvette-Modells ein Brand ausbrach. Günther Glatte, Besitzer der Corvette C5 mit acht Zylindern und 344 PS, erlitt einen Schaden von 6300 Euro, der durch das Feuer verursacht wurde.
Landgericht entscheidet zugunsten des Autobesitzers
Nachdem Günther Glatte den Prüfer vor Gericht verklagte, entschied das Münchner Landgericht zugunsten des Autobesitzers. In der Verhandlung stellte sich heraus, dass der Prüfer nicht der richtige Beklagte war, da er eine hoheitliche Aufgabe erfüllte. Glatte reichte daraufhin eine Klage gegen den Freistaat Bayern ein, die ebenfalls erfolgreich war.
Bei der Verhandlung vor kurzem in Regensburg konzentrierte sich die Diskussion auf technische Details. Es wurde festgestellt, dass die Schutzauflage aus Gummi zu nah am Katalysator positioniert war, was zum Brand führte. Nach einem Vergleichsvorschlag erhielt Günther Glatte 90 Prozent seines Schadens ersetzt, doch bleibt unklar, ob der Freistaat den Prüfer in Regress nimmt oder die Kosten vom Steuerzahler getragen werden.
Glattes Anwalt Roland Vogel äußerte sein Unverständnis darüber, dass der Freistaat trotz Aufforderung keine Ansprüche gegen den Prüfer an seinen Mandanten abtrat, was den Erstprozess bereits erfolgreich hätte beenden können. Die Frage des Regresses gegen den haftpflichtversicherten Prüfer bleibt somit weiterhin offen.
– NAG