Flensburg

Alles über Strafen und Punkte für Falschparker und Halten in Berlin

Falschparken und unerlaubtes Halten – Ein Verstoß mit Konsequenzen

Ein kürzlich aufgedeckter Trend in deutschen Großstädten zeigt eine besorgniserregende Zunahme von Verkehrssündern, die das Falschparken und das unerlaubte Halten praktizieren. Diese Verstöße, die oft zu einem Knöllchen führen, können erhebliche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben.

08. Juli 2024 um 10:02 UhrBerlin

Von

Max Mustermann

Die Strafen für Verstöße wie Falschparken oder unerlaubtes Halten können je nach Schwere des Vergehens hoch ausfallen. Doch ab wann erhält man eigentlich einen Punkt in Flensburg?

Jörg Carstensen/dpa-Bildfunk

Das Halten in der zweiten Reihe oder auf Gehwegen kann nicht nur Rettungsfahrzeuge behindern, sondern auch Fußgänger gefährden. Die Bußgelder und Punkte in Flensburg für diese Verstöße sind genau definiert und werden konsequent durchgesetzt.

Punkte und Bußgelder im Bereich Halten

  • Unzuverlässiges Halten in zweiter Reihe, mit Behinderung: 70 Euro und ein Punkt
  • Unzuverlässiges Halten in zweiter Reihe, mit Gefährdung: 80 Euro und ein Punkt
  • Unzuverlässiges Halten in zweiter Reihe, mit Sachbeschädigung: 100 Euro und ein Punkt
  • Unzuverlässiges Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr, mit Behinderung: 70 Euro und ein Punkt
  • Unzuverlässiges Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr, mit Gefährdung: 80 Euro und ein Punkt
  • Unzuverlässiges Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr, mit Sachbeschädigung: 100 Euro und ein Punkt

Punkte und Bußgelder für Falschparker

  • Durch das Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen sowie im Bereich einer scharfen Kurve können Rettungskräfte nicht passieren: 100 Euro und ein Punkt
  • Es wird vor einem Feuerwehrfahrzeug geparkt, wodurch diese behindert werden: 100 Euro und ein Punkt
  • Es wird in zweiter Reihe, mit Behinderung geparkt: 80 Euro und ein Punkt
  • Es wird in zweiter Reihe, mit Gefährdung geparkt: 90 Euro und ein Punkt
  • Es wird in zweiter Reihe, mit Sachbeschädigung geparkt: 110 Euro und ein Punkt
  • Es wird länger als 15 Minuten in zweiter Reihe geparkt: 85 Euro und ein Punkt
  • Es wird länger als 15 Minuten, mit Behinderung in zweiter Reihe geparkt: 90 Euro und ein Punkt
  • Es wird auf einem Gehweg oder Radweg, mit Behinderung geparkt: 70 Euro und ein Punkt
  • Es wird auf einem Gehweg oder Radweg, mit Gefährdung geparkt: 80 Euro und ein Punkt
  • Es wird auf einem Gehweg oder Radweg, mit Sachbeschädigung geparkt: 100 Euro und ein Punkt
  • Es wird über eine Stunde auf einem Gehweg oder Radweg geparkt: 70 Euro und ein Punkt
  • Es wird über eine Stunde auf einem Gehweg oder Radweg, mit Behinderung geparkt: 80 Euro und ein Punkt
  • Es wird auf einem unerlaubten Gehweg, in einer Einbahnstraße oder auf der linken Straßenseite, mit Behinderung geparkt: 70 Euro und ein Punkt
  • Es wird auf einem unerlaubten Gehweg, in einer Einbahnstraße oder auf der linken Straßenseite, mit Gefährdung geparkt: 80 Euro und ein Punkt
  • Es wird auf einem unerlaubten Gehweg, in einer Einbahnstraße oder auf der linken Straßenseite, mit Sachbeschädigung geparkt: 100 Euro und ein Punkt
  • Es wird über eine Stunde auf einem Gehweg, in einer Einbahnstraße oder auf der linken Straßenseite geparkt: 70 Euro und ein Punkt
  • Es wird über eine Stunde auf einem Gehweg, in einer Einbahnstraße oder auf der linken Straßenseite mit Behinderung geparkt: 80 Euro und ein Punkt
  • Es wird beim Überschreiten der Parkdauer auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt: 70 Euro und ein Punkt
  • Es wird beim Überschreiten der Parkdauer auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße mit Gefährdung geparkt: 85 Euro und 1 Punkt
  • Es wird beim Überschreiten der Parkdauer auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße mit Sachbeschädigung geparkt: 105 Euro und ein Punkt

NAG

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