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Blauzungenkrankheit breitet sich in Schleswig-Holstein aus: Tierhalter in Alarmbereitschaft

Am 14. August 2024 wurden in Schleswig-Holstein nach dem ersten Nachweis des Blauzungenvirus vom Serotyp 3 am 8. August 2024 weitere Fälle in den Kreisen Stormarn, Dithmarschen und Herzogtum-Lauenburg entdeckt, was für die betroffenen Tierhaltungen von Rindern und Schafen bedeutende Einschränkungen beim Verbringen der Tiere sowie eine Aufforderung zur Impfung nach sich zieht.

In den letzten Wochen hat sich die Situation rund um die Blauzungenkrankheit in Schleswig-Holstein deutlich verschärft. Die Ausbreitung des Virus, das vor allem Rinder und Schafe betrifft, stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Tierhaltung in der Region dar.

Aktuelle Fälle und Gebietsverbreitung

Am 8. August 2024 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut die ersten Fälle der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 in den Kreisen Steinburg, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. Nur wenige Tage später, am 14. August 2024, wurden auch in den Kreisen Stormarn, Dithmarschen und Herzogtum-Lauenburg positive Befunde verzeichnet. Ingesamt sind nun bereits 21 Betriebe in Schleswig-Holstein betroffen.

Einfluss auf die Tierhaltung

Die Kombination aus den stark betroffenen Gebieten und der steigenden Zahl an Infektionen führt dazu, dass Schleswig-Holstein seinen bisherigen status als BTV-frei verliert. Für die Landwirte ergeben sich erhebliche Einschränkungen. So dürfen Tiere, die empfänglich für das Virus sind, nicht mehr in andere EU-Staaten verbracht werden, die nicht von BTV betroffen sind. Selbst innerhalb Deutschlands gibt es strenge Regelungen.

Impfungen als Präventivmaßnahme

Die gesundheitliche Sicherheit der Tierbestände hängt von einer flächendeckenden Impfung ab. Das Ministerium für Landwirtschaft empfiehlt dringend, die Bestände zu impfen, um schwere Verläufe der Krankheit zu verhindern. Ein wirksamer Schutz vor dem Virus kann nur durch eine Impfung erreicht werden, die klinische Symptome abmildert und die Sterblichkeit reduziert. Laut Landwirtschaftsstaatsekretärin Anne Benett-Sturies ist es entscheidend, die Tiere beobachtend zu betreuen und zeitnah zu handeln.

Für die Unterstützung der Landwirte hat die Landesregierung finanzielle Zuschüsse bereitgestellt: 1 Euro für Schafe und Ziegen sowie 2 Euro für Rinder. Diese Zuschüsse dienen dazu, die akute Situation der Tierhaltung zu entschärfen und die Kosten für notwendige Impfaktionen zu unterstützen.

Gesundheitliche Risiken für den Menschen

Verbraucher müssen sich jedoch keine Sorgen um ihre Gesundheit machen. Das Virus, das die Blauzungenkrankheit verursacht, ist nicht auf Menschen übertragbar. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten bleibt unbedenklich, weshalb das Ministerium den Verbrauchern versichert, dass es keinerlei Auswirkungen auf ihre Ernährung gibt.

Monitoring und Empfehlungen für Tierhalter

Die Förderung einer Impfung ist besonders wichtig, da die Blauzungenkrankheit durch Gnitzen, kleine blutsaugende Mücken, übertragen wird. Mit steigenden Temperaturen erhöht sich das Risiko weiterer Ausbrüche. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin hat zudem empfohlen, dass Tierhalter in nicht betroffenen Gebieten ebenfalls aktiven Schutz durch Impfungen in Erwägung ziehen sollten, um das Risiko einer flächendeckenden Ausbreitung des Virus zu minimieren.

Fazit und Ausblick

Mit der Zunahme der Infektionen in Schleswig-Holstein ist die Notwendigkeit eines schnellen Handeln für alle Tierhalter erheblich. Es ist entscheidend, dass die Region zusammenarbeitet, um die Tiergesundheit aufrechtzuerhalten und zukünftige Ausbrüche zu verhindern. Informationen und Unterstützung sind über die Veterinärämter und die Website des Landwirtschaftsministeriums erhältlich.

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