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Blauzungenkrankheit in Schleswig-Holstein: Erste Fälle und wichtige Maßnahmen

Am 8. August 2024 wurde im Kreis Steinburg sowie in Nordfriesland und Schleswig-Flensburg erstmals die Blauzungenkrankheit (BTV-3) in Schleswig-Holstein nachgewiesen, was für Tierhalter bedeutende Einschränkungen bei der Verbringung empfänglicher Tiere zur Folge hat und die Notwendigkeit einer Impfung betont.

Anstieg der Blauzungenkrankheit in Schleswig-Holstein: Auswirkungen auf die Tierhaltung

Am 8. August 2024 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut die ersten Nachweise der Blauzungenkrankheit (Serotyp 3, BTV-3) in den Landkreisen Steinburg, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. Diese Krankheit, die durch Gnitzen, kleine blutsaugende Mücken, übertragen wird, betrifft insbesondere Schafe, Rinder, Ziegen sowie weitere Wiederkäuerarten.

Was bedeutet der Ausbruch für die betroffenen Betriebe?

Durch diese Nachweise verliert Schleswig-Holstein seinen Status als BTV-frei, was erhebliche Folgen für Tierhalter hat. Diese müssen sich nun mit umfassenden Einschränkungen auseinandersetzen – insbesondere für die Verbringung von betroffenen Tieren in andere EU-Länder oder in BTV-freie Bundesländer. Neueste Regelungen sind auf der Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) zu finden.

Der gesundheitliche Schutz für Verbraucher

Für die Bevölkerung besteht jedoch keine unmittelbare Gefahr. Menschen können sich nicht mit dem Virus anstecken, und auch der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist bedenkenlos. Das MLLEV stellt klar, dass die Blauzungenkrankheit ausschließlich Wiederkäuer betrifft und keine Übertragung auf den Menschen stattfindet.

Wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung

Eine Impfung wird als die effektivste Maßnahme gegen BTV-3 empfohlen. Diese reduziert zwar nicht die Infektionsgefahr, kann jedoch schwere Verläufe der Krankheit verhindern und die Anzahl der Todesfälle minimieren. Landwirtschaftsstaatsekretärin Anne Benett-Sturies ermutigte Tierhalter, ihre Bestände genau zu beobachten und rechtzeitig zu impfen. Die Landesregierung unterstützt die Impfmaßnahmen finanziell, indem sie Zuschüsse für die Impfungen bereitstellt.

Unterstützungsangebote für die Bevölkerung

Um die Bevölkerung zu informieren, hat das MLLEV ein Bürgertelefon eingerichtet. Unter der Nummer 0431 / 988 7100 stehen geschulte Mitarbeiter zur Verfügung, um Fragen rund um das Thema Blauzungenkrankheit zu beantworten. Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 15.00 Uhr erreichbar, um Sorgen und Anliegen der Bürger zu adressieren.

Ausblick auf die Situation und Handlungsmöglichkeiten

Veterinärämter in den betroffenen Regionen sind gefordert, um das Infektionsgeschehen zu überwachen und einheitliche Regelungen zu gewährleisten. Tierhalter, die Symptome wie Fieber, Appetitlosigkeit oder Entzündungen bei ihren Tieren beobachten, werden aufgefordert, sich umgehend an ihre Veterinärämter zu wenden. Dies ist entscheidend, um die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in Schleswig-Holstein einzudämmen.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die landwirtschaftliche Gemeinschaft in Schleswig-Holstein vor einer Herausforderung steht, die nicht nur die Tiergesundheit betrifft, sondern auch wirtschaftliche sowie verbraucherrelevante Aspekte mit sich bringt. Ein aktives Handeln aller Beteiligten ist nun gefragt.

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