Die Gefahr von Mitfahrern im Kofferraum
Das Anlegen des Sicherheitsgurtes ist im Auto aus gutem Grund Pflicht. Auch das Mitfahren im Kofferraum ist verboten. Mit welcher Strafe muss man rechnen, wenn man es trotzdem macht?
Möchte man als Autobauer in den USA ein Auto auf den Markt bringen, so muss im Kofferraum eine sogenannte Notentriegelung eingebaut sein. Diese ist Vorschrift, damit sich jemand, der im Kofferraum eingesperrt wird (oder falls Kinder sich versehentlich selbst einsperren) selbständig wieder befreien kann. In Europa gibt es so eine Vorgabe nicht – Personen darf man aber trotzdem nicht im Kofferraum befördern. Doch welche Strafe droht einem bei Zuwiderhandlung in Deutschland?
Verbotene Mitfahrgelegenheiten im Auto
Wer im Auto mitfährt, muss einen Sicherheitsgurt anlegen, das ist in § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt – von der Gurtpflicht gibt es nur wenige Ausnahmen. Es dürfen auch nicht mehr Personen mitgenommen werden, „als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind“, heißt es in § 21 StVO. Und in Absatz 2 des Paragrafen heißt es weiter: „Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten.“
Gefährliche Konsequenzen für Mitfahrer im Kofferraum
Befördert man trotzdem Personen im Kofferraum, so kann die Strafe variieren. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarngeld in Höhe von mindestens fünf Euro vor. Handelt es sich bei der Person im Kofferraum jedoch nicht um einen Erwachsenen, wird es deutlich teurer: Wird ein Kind komplett ungesichert im Auto transportiert, so wird ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig, zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg.
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Risiken bei Mitfahrern im Kofferraum
Besonders kritisch wird es aber, wenn es mit einer Person im Kofferraum tatsächlich zu einem Unfall kommt. Das Verletzungsrisiko des dort Mitfahrenden ist sehr hoch – und in so einem Fall sind Verwarn- und Bußgeld ein wohl eher geringes Problem. Laut bussgeldkatalog.org kann es nämlich durchaus passieren, dass die Krankenversicherung des im Kofferraum sitzenden Mitfahrers die Übernahme der Behandlungskosten verweigert.
Passen Sie also gut auf, wen Sie im Auto mitnehmen – die Sicherheit aller Insassen sollte immer an erster Stelle stehen.
– NAG