Im aktuellen Prozess gegen eine mutmaßliche terroristische Vereinigung, die in Verbindung zu den sogenannten „Reichsbürgern“ steht, hat die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann erneut betont, dass sie nicht in die verwerflichen Pläne zur Stürmung des Bundestags verwickelt war. Am fünften Prozesstag vor dem Frankfurter Oberlandesgericht distanzierte sie sich klar von den Anschuldigungen und den Mitangeklagten.
Birgit Malsack-Winkemann, eine ehemalige Richterin aus Berlin, war am Mittwoch als Mitangeklagte im Prozess präsent und erklärte, dass die Vorwürfe gegen sie unbegründet seien. Ihrer Darstellung zufolge handelt es sich bei den auf ihren Notizen festgehaltenen Ideen lediglich um unverbindliches Brainstorming. „Auf meinen Zetteln ist nichts zu einer neuen Regierungsform zu finden“, so die 60-Jährige, die aus Darmstadt stammt. Sie bestreitet vehement die Aussagen des Generalbundesanwalts, der behauptete, sie habe aktiv an der Erstellung einer neuen Verfassung mitgewirkt.
Aussagen zur Bundestagsstürmung
Ein zentraler Punkt der Anklage ist die Behauptung, Malsack-Winkemann hätte zusammen mit anderen Angeklagten den Bundestag ausgekundschaftet, um eine bewaffnete Stürmung vorzubereiten. Für die Anklage ist es entscheidend, dass die Gruppe plant, Abgeordnete festzunehmen und einen Systemwechsel herbeizuführen. Malsack-Winkemann wies diese Vorwürfe jedoch scharf zurück. Sie sei nicht an der Erkundung des Parlaments beteiligt gewesen und könne nicht ausreichend betonen, dass die Allianz alles machen sollte, wie die Gruppe glaubte.
Ihren Schilderungen nach, war die Gruppe von einer Fantasiewelt geprägt, in der ein globales Militärbündnis namens „Allianz“ existierte. Malsack-Winkemann hatte bereits zuvor im Prozess erläutert, dass man von einem bevorstehenden Systemwechsel überzeugt war, der durch diese imaginäre Allianz herbeigeführt werden sollte. Ihr starker Widerspruch zu den Vorwürfen zeigt ihre defensive Haltung in dieser heiklen Situation.
Dissonanzen innerhalb der Gruppe
Ein weiterer interessanter Aspekt ist das angesprochene Konfliktpotential innerhalb der Gruppe. Malsack-Winkemann berichtete von Differenzen mit Rüdiger von Pescatore, dem angeblichen Kopf des militärischen Arms der Organisation. In ihrer Wahrnehmung wäre eine gemeinsame Planung zwischen ihnen unmöglich gewesen. Sie äußerte, dass sie und von Pescatore „die letzten beiden“ wären, die zusammenarbeiten wollten, was auf eine tiefere Spaltung innerhalb der Gruppe hinweist.
Der Prozess in Frankfurt bezieht sich auf insgesamt neun Beschuldigte, die angeblich Teil einer terroristischen Vereinigung waren oder diese unterstützt haben. Parallel dazu laufen Verfahren in München und Stuttgart, die insgesamt 26 mutmaßliche Verschwörer betreffen. Bis zur endgültigen Urteilsverkündung gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung. Der Prozess wird am Dienstag, dem 3. September, fortgesetzt.
Die Entwicklungen in diesem Verfahren werfen ein Schlaglicht auf die Strukturen und Dynamiken innerhalb extremistischer Gruppen in Deutschland. Die Auseinandersetzung zwischen offiziellen Anklagen und den persönlichen Verteidigungen der Beschuldigten könnte weitreichende Folgen für die Debatte über die Sicherheit und die Wahrnehmung solcher Gruppierungen im Land haben.
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