Probleme bei der Durchsetzung des Hausrechts am Freiburger Hauptbahnhof
Am Montagabend musste die Bundespolizei am Freiburger Hauptbahnhof einschreiten, um ein Hausverbot gegen einen 27-Jährigen durchzusetzen. Doch dieser zeigte sich widerspenstig und leistete Widerstand gegen die Maßnahmen.
Am 8. Juli 2024 um 20:30 Uhr wurde die Bundespolizei gerufen, da der 27-Jährige trotz eines bestehenden Hausverbots ein Ladengeschäft im Bahnhof nicht verlassen wollte. Der polnische Staatsangehörige reagierte aggressiv auf die Einsatzkräfte und weigerte sich, den Anweisungen Folge zu leisten. Er warf sogar Gegenstände vor ihre Füße. Da er auch auf weitere Aufforderungen nicht reagierte, musste Gewalt angewendet werden, um ihn aus dem Geschäft zu entfernen. Dabei beleidigte und bedrohte er die Einsatzkräfte und leistete körperlichen Widerstand.
Nachdem der Mann auf die Dienststelle gebracht wurde, benahm er sich weiterhin aggressiv. Er urinierte in die Zelle und beschädigte einen Feuermelder. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,4 Promille. Erst gegen 23:30 Uhr konnte er nach Abschluss der Maßnahmen freigelassen werden. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Diese Vorfälle zeigen, wie schwierig es manchmal sein kann, Hausverbote durchzusetzen. Die Bundespolizei muss in solchen Situationen mit Bedacht und Entschlossenheit vorgehen, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
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Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Katharina Keßler
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– NAG