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Metzgerei Feinkost Keller kämpft gegen vollständige Solarabschaltung bei Netzengpässen

Eine Metzgerei in Langenbach bei Freising hat in eine Solaranlage investiert, um Stromkosten zu sparen, sieht sich jedoch mit hohen Mehrkosten konfrontiert, da der örtliche Netzbetreiber die Anlage bei Überlastung komplett abschaltet – ein Vorgang, der Fragen zur Rechtmäßigkeit und zur Zukunft der Energiewende aufwirft.

(EFAHRER.com/Michi Jo Standl, Symbolbild)Die Herausforderungen der Energiewende im ländlichen Raum sind offensichtlich.

Probleme mit der Solarnutzung in Langenbach

In der kleinen bayerischen Gemeinde Langenbach bei Freising sind die Auswirkungen der Energiewende deutlich spürbar. Die Metzgerei Feinkost Keller hat intensiv in eine Photovoltaikanlage investiert, um ihre Stromkosten zu senken und um umweltfreundlichen Solarstrom zu produzieren. Trotz dieser positiven Initiative wird die Anlage in kritischen Netzsituationen vom örtlichen Netzbetreiber, den Überlandwerken Erding, abgeschaltet.

Der Kampf um den Eigenverbrauch

Die Metzgerei, geführt von Augustin Keller, produziert jährlich rund 200.000 Kilowattstunden umweltfreundlichen Strom, wovon 80 Prozent für den eigenen Betrieb geplant waren. Um den Solarstrom effizient zu nutzen, stellte Keller seine Abläufe sogar auf die Mittagsspitzen der Stromproduktion um. Doch bei Überlastung des Netzes schaltet der Betreiber die Anlagen komplett ab, was gravierende finanzielle Folgen hat – die Metzgerei sieht sich gezwungen, teuren Netzstrom zuzukaufen.

Finanzielle Belastungen durch Netzabnahmen

Die Schließung der PV-Anlage könnte die Metzgerei täglich bis zu 500 Euro kosten, was im Monat schnell existenzbedrohende Summen erreichen kann. Während der Betreiber für die entgangenen Einspeisemengen entschädigt wird, bleibt die Eigenversorgung immune. Dies trifft besonders hart in Zeiten, in denen Stromüberschüsse im Netz vorhanden sind. Der Verband kommunaler Unternehmen weist darauf hin, dass der Eigenverbrauch nicht beeinträchtigt werden sollte, da er keinen Einfluss auf die Netzüberlastung hat.

Rechtsunsicherheit und mögliche Schadensersatzansprüche

Die Untätigkeit und die mangelnden Antworten der Überlandwerke Erding werfen Fragen auf. Auf Anfragen zu den rechtlichen Grundlagen der Abschaltung und den möglichen Schadensersatzansprüchen reagierte das Unternehmen nicht. Der Bundesverband Solarwirtschaft vertritt die Auffassung, dass Ansprüche auf einen finanziellen Ausgleich bestehen. Das Energiewirtschaftsgesetz unterstützt diese Argumentation, da Eigenversorger durch europäische Richtlinien besonders geschützt werden.

Der Weg zu einer Lösung

Keller hat bereits politische Hilfe gesucht, um die Herausforderungen seiner Metzgerei zu adressieren. Die technischen Möglichkeiten, um eine Abschaltung des Eigenverbrauchs zu vermeiden, existieren, benötigen jedoch noch klärende Schritte seitens der Netzbetreiber. Die Situation könnte für andere Betriebe als Warnung dienen, wenn Lösungen nicht gefunden werden. Andernfalls könnte das Vertrauen in die Energiewende in der Region weiter untergraben werden.

Fazit: Ein Aufruf zur Unterstützung der regionalen Energiewende

Der Fall der Metzgerei Feinkost Keller ist nicht nur ein Beispiel für die Schwierigkeiten der Umsetzung erneuerbarer Energien im ländlichen Raum, sondern wirft auch grundlegende Fragen über die Rolle von Netzbetreibern und deren Verantwortung auf. Wenn Klimaschutz und der Übergang zu nachhaltigen Energiequellen gelingen sollen, müssen die Herausforderungen, wie die in Langenbach, offen diskutiert werden. Die Lösung solcher Fragen wird entscheidend sein für das Wohlergehen nicht nur einzelner Unternehmen, sondern der gesamten Gemeinschaft im Hinblick auf die Energiewende.

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