Freising

Zukunft der Bestattungen in Eching: Muslimische Rituale auf dem Prüfstand

Der Gemeinderat von Eching hat beschlossen, die Möglichkeit von Bestattungen nach muslimischem Ritus zu prüfen, um der gesetzlich erlaubten Praxis Rechnung zu tragen und die Friedhofssatzungen entsprechend anzupassen.

Der Gemeinderat in Eching steht vor der Herausforderung, die Friedhofsregularien anzupassen, um künftig Bestattungen nach islamischem Ritus zu ermöglichen. Diese Initiative könnte eine bedeutende Veränderung in der Bestattungskultur der Gemeinde darstellen, insbesondere angesichts der vielfältigen religiösen Hintergründe der Bewohner.

Hintergrund zur Debatte

Aktuell wird die Möglichkeit, Verstorbene ohne Sarg zu bestatten, im Rahmen der Überarbeitung der Friedhofssatzung diskutiert. Bislang bestehen solche Bestattungsformen in Eching nicht, was einige Gemeinderatsmitglieder, wie Herbert Hahner, als unzureichend ansehen. Sie betonen, dass das bayerische Bestattungsgesetz diese Praktiken schon länger erlaubt und die Gemeinde somit potenziell hinter den gesetzlichen Vorgaben zurückbleiben könnte.

Der Weg zu Änderungen

Wie Hahner erklärte, soll es für die Gemeinde wichtig sein, ein Zeichen des Wandels zu setzen und Offenheit gegenüber den verschiedenen Bestattungskulturen zu signalisieren. Doch nicht nur juristische Anpassungen sind erforderlich; auch physische Änderungen müssen vorgenommen werden. Um eine muslimische Beisetzung zu ermöglichen, wären spezielle Grabfelder erforderlich.

Die Bedeutung einer differenzierten Gebührenstruktur

Ein zentrales Element der Neufassung der Friedhofsordnung betrifft auch die Gebührenstruktur. Diese musste angepasst werden, da die bisherigen Gebühren nur 50 Prozent der tatsächlichen Kosten deckten. Durch die neue Regelung soll der Kostendeckungsgrad auf mindestens 70 Prozent angehoben werden, was zu einer differenzierteren Gebührensituation führen wird. Dies betrifft insbesondere die unterschiedlichen Grabarten auf den insgesamt vier Friedhöfen in Eching.

Einblicke in die neuen Gebühren

Mit der Einführung einer strukturierten Gebührenstaffelung werden nun realistischere Kosten für jedes Grab ermittelt. So werden Urnen- und Erdgräber unter Berücksichtigung genauerer Kostenanalysen berechnet. Die Umwelt für Urnenbestattungen wird möglicherweise teurer, während bestehende Familiengräber günstiger angeboten werden könnten. Insgesamt können sich die Gebühren um bis zu 30 Euro erhöhen oder um 60 Euro erniedrigen, was die Nutzung der Gräber betrifft.

Ausblick auf kommende Veränderungen

Die Ergebnisse der Beratungen wurden bereits im Februar festgelegt und gelten ab sofort. Der Gemeinderat ist sich einig, dass es notwendig ist, zuerst die Grundlagen zu schaffen, bevor die gesetzlichen Rahmenbedingungen erneut angepasst werden. Diese Entwicklungen könnten nicht nur einen praktischen Nutzen mit sich bringen, sondern auch den interkulturellen Dialog innerhalb der Gemeinde fördern, indem sie ein offenes und respektvolles Angebot für alle Bestattungsriten schaffen.

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