Die Stadt Fürstenfeldbruck plant, die zusätzliche Zeit bis zum Abzug der Bundeswehr im Jahr 2030 optimal zu nutzen. Dies ermöglicht es der Stadt, umfassende Planungen für die zukünftige Nutzung des Fliegerhorstes voranzutreiben und wichtige Entscheidungen zu treffen.
Konversionsmanagerin Nadja Kripgans betonte die Bedeutung der verlängerten Abzugsfrist und erklärte, dass dies der Stadt die Möglichkeit gebe, sorgfältige Planungen durchzuführen, Bebauungspläne zu erstellen und Gespräche mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu führen. Die Stadt strebt auch an, die vorhandenen Sportstätten auf dem Gelände für Vereine zugänglich zu machen, um sicherzustellen, dass sie bis zum endgültigen Abzug genutzt werden.
Stadtrat Georg Stockinger unterstrich die Notwendigkeit, die Rahmenplanung kontinuierlich voranzutreiben, um sicherzustellen, dass der Fliegerhorst zukünftig optimal genutzt wird. Er betonte, dass die Zeit bis zum Abzug genutzt werden müsse, um sicherzustellen, dass das Gelände für die Zukunft der Stadt optimal entwickelt wird.
Die Diskussionen in der Sitzung zeigten auch Bedenken hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse auf dem Gelände auf. Stadtrat Hans Schilling äußerte Bedenken darüber, dass die Stadt kein Eigentum an dem Gelände besitzt und eventuelle Kosten nicht vertraglich geregelt sind. Nadja Kripgans erklärte, dass die Stadt die Rahmenplanung vorlegen müsse, bevor die Kosten verhandelt werden können.
Die Diskussion betonte auch die Rolle der Stadt bei der Baurechtserlangung auf dem Gelände. Stadtrat Thomas Brückner wies darauf hin, dass die Stadt das Baurecht in der Hand hat und somit Einfluss auf die zukünftige Entwicklung des Geländes ausüben kann. Die Stadt plant, die Rahmenplanung auszuschreiben, um Angebote einzuholen und die zukünftige Entwicklung des Fliegerhorstes voranzutreiben.
Insgesamt zeigt die verlängerte Abzugsfrist der Bundeswehr die Chance für die Stadt, die Zeit für umfassende Planungen zu nutzen und die Zukunft des Fliegerhorstes nachhaltig zu gestalten. – NAG