In Fulda ereignete sich eine brutale Schlägerei, die nun vor Gericht verhandelt wurde. Die beiden Angeklagten, darunter ein 38-jähriger Mann, stehen im Zusammenhang mit einem Vorfall, der schockierende Details ans Licht brachte. Die Auseinandersetzung fand am Jerusalemplatz statt, während der Angeklagte erst kürzlich wegen eines Totschlags verurteilt worden war und erneut vor die Richter gefordert wurde.
Bei dem Vorfall am 17. Februar 2023 wurde ein 51-jähriger Mann von den Angeklagten zusammengeschlagen. Der Richter Ulrich Jahn merkte an, dass das Motiv offenbar Eifersucht war, da das Opfer zuvor der Freundin des 38-Jährigen einen Zehn-Euro-Gutschein geschenkt hatte. Diese Geste erregte den Zorn des Angeklagten, der dann beschloss, mit Hilfe zweier Komplizen einen heimtückischen Übergriff zu planen.
Eying the Revenge: Das Motiv hinter der Attacke
Die späten Stunden im Jerusalemplatz waren von böswilligen Absichten geprägt. Der 38-Jährige, der die Initiative ergriff, hatte das Opfer in den Park eingeladen, wo es zu der brutalen Attacke kam. Der Mann glaubte, ein „nettes Zusammensein“ zu erleben, aber die Realität war brutal: Unvermittelt wurde er ohne Vorwarnung angegriffen. Laut den Aussagen des Richters war dies „hinterlistiger geht es nicht mehr“.
Während des Angriffs soll das Opfer, das bereits am Boden lag, von den Männern mit Tritten traktiert worden sein, was zu ernsthaften Verletzungen wie Rippenbrüchen und einem Riss über dem rechten Auge führte. Die Angeklagten zeigten während des Prozesses gemischte Gefühle über ihre Taten; während einer der Mitangeklagten immerhin einen Funken Reue äußerte, war der andere weit weniger betroffen und ließ durchblicken, dass er mit dem Ergebnis der Schlägerei zufrieden war.
Das Gericht verurteilte den Haupttäter zu zweieinhalb Jahren Gefängnis, während sein Komplize mit einer einjährigen Bewährungsstrafe davonkam. Dies geschah ungeachtet der Tatsache, dass der 38-Jährige während der Verhandlung versuchte, ein anderes Motiv anzugeben, in dem er behauptete, das Opfer hätte seine Tochter sexuell belästigt. Diese Behauptung wies das Gericht jedoch als unglaubwürdig zurück.
Die Schläge und Tritte, die das Opfer erlitt, sind nur ein Aspekt der laufenden rechtlichen Auseinandersetzung. Die rechtlichen Konsequenzen dieser Taten sind noch nicht endgültig entschieden, da die Verurteilung des 38-Jährigen aus früheren Verfahren ebenfalls momentan beim Bundesgerichtshof zur Überprüfung vorliegt. Die Schlägerei in Fulda zeigt, wie impulsiv und gewaltsam Konflikte aufgrund emotionaler Überreaktionen eskalieren können und bleibt somit ein weiteres erschreckendes Kapitel in der ohnehin schon komplexen Rechtslage des Angeklagten.