Ein Mann aus Fulda, Hessen, wurde vom Landgericht wegen Tierquälerei verurteilt, nachdem er einen Waschbären im September 2022 auf seinem Grundstück brutal attackiert hatte. Zuvor war der Rentner bereits im Juli 2022 vom Amtsgericht Bad Hersfeld zu einer Geldstrafe von schockierenden 5.600 Euro verurteilt worden, doch er bestritt die Vorwürfe und legte Berufung ein.
In der zweiten Instanz wurde die Geldstrafe zwar auf etwa 2.000 Euro reduziert, doch das Gericht stellte klar: Der Rentner hat gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Damit ist das Urteil des Landgerichts ein klares Zeichen gegen Tierquälerei und zeigt, dass solch grausames Verhalten nicht toleriert wird. Für nähere Informationen zu diesem Fall, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.agrarheute.com.