Garmisch-Partenkirchen

Fahrtkostenerstattung für Schüler: Wichtige Infos für Garmisch-Partenkirchen

Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen haben Schülerinnen und Schüler von Gymnasien und Berufsfachschulen im Schuljahr 2023/2024 Anspruch auf Erstattung ihrer Fahrtkosten zur Schule, wobei Anträge bis zum 31. Oktober 2024 beim Landratsamt eingereicht werden müssen, um finanzielle Unterstützung für Familien zu gewährleisten.

Erstattung von Fahrtkosten für Schüler im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen gibt es aktuelle Neuigkeiten für Schüler und deren Eltern: Das Landratsamt hat die Möglichkeit zur Erstattung von Fahrtkosten für das Schuljahr 2023/2024 vorgestellt. Diese Regelung gilt für Schülerinnen und Schüler von Gymnasien, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen sowie Fachoberschulen und Berufsoberschulen ab der 11. Jahrgangsstufe. Auch für Teilzeitunterricht an Berufsschulen können Fahrtkosten erstattet werden.

Wichtige Informationen zur Erstattung

Die Erstattung von Fahrtkosten wird allerdings nur gewährt, wenn die nachgewiesenen Kosten die festgelegte Belastungsgrenze von 320 Euro pro Schüler oder 490 Euro pro Familie pro Schuljahr überschreiten. Diese Maßnahme kann ein bedeutender finanzieller Entlastungsfaktor für viele Familien sein, insbesondere in ländlichen Gebieten wie Garmisch-Partenkirchen.

Besondere Regelungen für belastete Familien

Für Familien, die Anspruch auf Kindergeld für mindestens drei Kinder haben oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen, wird der Eigenanteil nicht angerechnet. Dies betrifft auch Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von dauerhaften Behinderungen auf eine Beförderung angewiesen sind. Diese Ausnahmen sind darauf ausgerichtet, den Zugang zur Bildung für alle zu gewährleisten und soziale Benachteiligungen zu minimieren.

Wie man einen Antrag stellt

Eltern und Schüler müssen sich bewusst sein, dass der Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten bis spätestens 31. Oktober 2024 eingereicht werden muss. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen kontaktieren. Die zuständige Abteilung für Schulwesen ist unter der Telefonnummer 08821/751-335, -336 und -687 erreichbar.

Schlussfolgerung

Die Regelungen zur Fahrtkostenerstattung stellen einen wichtigen Schritt zur Unterstützung der Schüler und Familien im Landkreis Garmisch-Partenkirchen dar. Diese Initiative verdeutlicht den Einsatz der lokalen Behörden für Bildungsgerechtigkeit und die Förderung der Schüler, unabhängig von ihrer finanziellen Situation. Familien sind aufgerufen, diese Gelegenheit zu nutzen und sicherzustellen, dass sie alle erforderlichen Schritte zur Beantragung der Erstattung rechtzeitig unternehmen.

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