Hohe Ticketpreise für Rammstein-Konzerte: Ist der Weiterverkauf legal?
Die kontroverse Band Rammstein plant 2024 ihre Europe Stadium Tour. Deutschlandweit sind sieben Konzerte geplant: fünf in Gelsenkirchen zwischen dem 26. und 31. Juli sowie zwei in Frankfurt am Main am Freitag, den 12. Juli, und Samstag, den 13. Juli. Die Tickets sind heiß begehrt, obwohl es einen Skandal um den Sänger Till Lindemann gab.
Die Preise der Tickets liegen zwischen 70 und 131 Euro und sind bereits ausverkauft. Auf Resale-Plattformen wie Viagogo, StubHub, Inc. oder Gigsberg werden sie derzeit zu Preisen im vierstelligen Bereich angeboten.
Die Rechtslage beim Weiterverkauf personalisierter Tickets
Laut einem aktuellen Medienbericht sollen die teuersten Tickets beeindruckende 5897 Euro kosten. Diese extrem hohen Preise haben Rammstein dazu veranlasst, ihre Fans zu warnen: „Rammstein-Tickets, die auf diesen Plattformen erworben werden, berechtigen nicht zum Eintritt zur Show.“ Die Band prüft stichprobenartig die Ausweise für die personalisierten Tickets. Der einzige autorisierte Händler für weiterverkaufte Tickets der Band ist die Plattform fansale.de.
Können Konzertveranstalter tatsächlich den Eintritt verweigern, wenn ein Ticket für fast 6000 Euro gekauft wurde? Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt: „Der Clou bei solchen Tickets ist, dass sie – wie die meisten Veranstaltungstickets heutzutage – personalisiert sind. Nur die Person, deren Name auf dem Ticket steht und die sich ausweisen kann, ist zum Eintritt berechtigt.“
Wie können Rammstein-Tickets legal weiterverkauft werden?
Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der MCT Agentur GmbH, die die Tickets für die Rammstein-Konzerte verkauft, ist der private Weiterverkauf nur über die Plattform fansale.de und gegen eine Gebühr von 10 Euro gestattet. Selbst wenn das Ticket von Freunden oder Verwandten übernommen wird, muss die Plattform genutzt werden. Es gilt eine Preisgrenze, die maximal dem ursprünglichen Ticketpreis entspricht.
Strafen bei Verstoß gegen die AGB
Auch kurz vor der Veranstaltung vor Ort kann ein Ticket gegen eine Gebühr von 10 Euro und unter Vorlage des Ausweises weiterverkauft werden. Wer gegen die AGB verstößt, riskiert, dass alle gekauften Tickets gekündigt werden. Bei wiederholtem Verstoß kann das Ticket ohne Erstattung des Preises gesperrt werden.
– NAG