In der Stadt Gera müssen öffentliche Versammlungen und Demonstrationen in der Regel spätestens 48 Stunden vorher angemeldet werden, doch eine Genehmigung ist von der Behörde nicht zwingend erforderlich. Die Anmeldung beinhaltet wichtige Informationen wie Name und Adresse des Veranstalters, Versammlungszeit und -ort sowie die voraussichtliche Teilnehmerzahl und den Einsatz von Hilfsmitteln wie Lautsprechern. Zudem können vor der Versammlung Kooperationsgespräche zwischen Veranstaltern, Ordnungsbehörden und Polizei stattfinden, insbesondere wenn Straßensperrungen nötig sind.
Ein Verbot oder Auflagen können jedoch verhängt werden, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Versammlungen können auch aufgelöst werden, wenn sie nicht genehmigt sind oder wenn von den Anmeldedaten abgewichen wird. Bei Verstößen während der Versammlung ist in der Regel die Ordnungsbehörde zuständig, während die Polizei nur bei deren Abwesenheit eingreifen kann. Zudem kann die Polizei Demonstrationen auflösen, wenn sie verfassungswidrige Ziele fördern oder wenn Gewalt droht. Für eine detaillierte Betrachtung des Versammlungsrechts in Gera lohnt sich ein Blick in die Informationen der Stadt sowie das Thüringer Versammlungsgesetz. Weitere Details sind hier zu finden.