Baden-WürttembergGesellschaftTrier

Baden-Württemberg: Neuer Rahmenvertrag für Bürgerbeteiligung gestartet

Baden-Württemberg hat am 7. August 2024 einen bedeutenden Rahmenvertrag zur Bürgerbeteiligung abgeschlossen, der es Kommunen und Behörden ermöglicht, auf professionelle Dienstleister zuzugreifen und somit den aufwendigen Vergabeverfahren zu entkommen, um die Qualität der Bürgerbeteiligung im gesamten Land zu erhöhen.

Die Zukunft der Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg

Die Effizienz der Bürgerbeteiligung hat in Baden-Württemberg einen entscheidenden Sprung nach vorne gemacht. Mit der Einführung eines neuen Rahmenvertrages, der Dienstleister für die Unterstützung von Kommunen und Behörden bietet, wird eine längst überfällige Erleichterung für die öffentliche Verwaltung geschaffen. Diese Initiative ist nicht nur ein bürokratischer Fortschritt, sondern auch ein Signal für eine stärkere Bürgerintegration in politische Entscheidungsprozesse.

Wichtige Hintergründe zur Initiative

Bisher waren Kommunen und Behörden gezwungen, für jede Bürgerbeteiligung ein aufwendiges Vergabeverfahren einzuleiten. Dies war nicht nur mit hohen Kosten verbunden, sondern nahm auch wertvolle Zeit in Anspruch, die für die eigentliche Beteiligung der Bürger genutzt werden könnte. Mit dem neuen Rahmenvertrag, der 23 qualifizierte Dienstleister umfasst, wurde ein zentraler Schritt zur Vereinfachung dieser Prozesse unternommen. Der Rahmenvertrag steht ab sofort allen Behörden, Kommunen und öffentlich beherrschten Unternehmen zur Verfügung.

Umfangreiche Beteiligung von Unternehmen

Die Ausschreibung war von großer Dimension: Insgesamt 185 Teilnahmeanträge wurden eingereicht, und 68 Unternehmen haben an dem Verfahren teilgenommen. Die Entscheidung fiel zugunsten von 23 Dienstleistern, die überwiegend aus Deutschland stammen, einschließlich lokaler Firmen aus Baden-Württemberg. Diese breite Auswahl ermöglicht es den Kommunen, den passendsten Anbieter für ihre spezifischen Bedürfnisse auszuwählen.

Antwort auf die Bedürfnisse der Kommunen

Staatsrätin Barbara Bosch betonte die Bedeutung dieser Dienstleister für die Organisation und Durchführung von Bürgerbeteiligungsprozessen. „Ich bin überzeugt, dass wir ein sehr gutes Angebot haben, das den Bedürfnissen der Kommunen und Behörden im Land bei der Bürgerbeteiligung entgegenkommt“, äußerte sie. Durch das zentrale Angebot soll die Qualität der Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg gesteigert und der Landesverwaltung gleichzeitig ein erheblicher Arbeitsaufwand abgenommen werden.

Einheitliche Prozesse für nachhaltige Qualität

Ein zentrales Anliegen der neuen Regelung ist die Herstellung einheitlicher Standards in den dialogischen Bürgerbeteiligungsverfahren. Die Servicestelle Bürgerbeteiligung spielt hierbei eine wesentliche Rolle, indem sie als Anstalt des öffentlichen Rechts operativ die Verantwortung für die Bürgerbeteiligung übernimmt. Dies gewährleistet, dass die Dialogprozesse nicht nur effizient, sondern auch vergleichbar und qualitätsgesichert sind.

Fazit: Wegbereiter für mehr Bürgerengagement

Die Reform zur Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg könnte das Land zu einem Vorreiter im Bereich der E-Partizipation machen. Indem die Bürokratie abgebaut und professionelle Unterstützung bereitgestellt wird, erfolgt ein wesentlicher Schritt hin zu einer gesamtgesellschaftlichen Mitgestaltung. Dieses Projekt könnte nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch darüber hinaus als Modell dienen, um die Demokratie und lokale Entscheidungsfindung zu stärken.

Für weitere Informationen zur neuen Servicestelle und den Angeboten, besuchen Sie bitte dieser Webseite.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"